Wirrwarr in Gatersleben Wirrwarr in Gatersleben: Welcher Fisch gehört ins Wappen?

Gatersleben - Jörg Brückner ist recht aufgewühlt. Die halbe Nacht habe er nicht schlafen können, gesteht der Dezernatsleiter im Landesarchiv Sachsen-Anhalt. Grund dafür ist eine Verwechslung und ziemlich viel Verwirrung, die sich um das Gaterslebener Wappen ranken.
Toller Hecht oder mickrige Makrele?, war nämlich die Frage nach dem Fisch, der durch das Gaterslebener Wappen schwimmt.
Während Angler in dem Tier eine Makrele oder noch eher einen Barrakuda ausmachten, erklärte Brückner, dass der Fisch jedoch einem Hecht sehr ähnlich sei. Und so sollte es ja schließlich auch sein.
„Ich bezog mich dabei“, erklärt der Wappen-Experte nun diese Aussage, „aber auf das unter der Nummer 19/1995 im Landesarchiv registrierte und hinterlegte Wappen der damaligen Gemeinde Gatersleben.“ Und das ist nicht das Wappen, das derzeit in Gatersleben im Umlauf ist.
Wenig Ähnlichkeit mit einem Hecht
Denn bei der jüngeren, computergestützten Wappendarstellung des Seeland-Ortsteils, wie sie beispielsweise bei Wikipedia oder auf Gaterslebener Vereinsseiten zu finden sei, habe der eingefügte Fisch tatsächlich wenig Ähnlichkeit mit einem Hecht, so der Dezernatsleiter.
„Als aktiver Sporttaucher mit über 50 Tauchgängen in der Nähe von Gatersleben glaube ich, das Aussehen eines dort heimischen Hechtes tatsächlich von einer Makrele unterscheiden zu können“, sagt er. Und ist damit eindeutig auf der Seite der anderen Fischexperten.
Das hatte auch Gaterslebens Ortsbürgermeister Mario Lange erkannt. Der wollte das Computer-Wappen überarbeiten lassen. Zu dem Zeitpunkt, als die dafür angeheuerte Werbefirma die Sache mit dem falschen Hecht entdeckte.
Neues Wappen ist wieder zu finden
Nun steht auf Betreiben des Ortsbürgermeisters ein neues Wappen im Internet bereit, in dem wieder der richtige Fisch durch die dargestellten Fluten schwimmt. Auf der Seite „www.gatersleben.info“ wird es auf der Unterseite „Bürgerservice/Schmuckwappen“ zum Download, also zum Herunterladen, angeboten.
„Aber das geht gar nicht“, ist Jörg Brückner auch mit dieser neuen Version nicht einverstanden. „Das widerspricht allen Regeln der Heraldik“, sagt er und bezieht sich auf die eingefügten Schriftzüge „Gatersleben“ und „anno 964“ sowie die barocke Form des Wappenschildes.
„Das würde so nicht genehmigt werden“, weiß der Dezernatsleiter, der diese Änderungen nicht versteht. Und meint: „Sie haben doch schon ein Wappen in Gatersleben.“
Das könnte auch ganz offiziell ein Ortsteilwappen sein, das außerhalb von Amtshandlungen für örtliche Veranstaltungen oder von den Vereinen genutzt werden darf. Denn neuerdings gibt es auch dafür eine eigene Wappenrolle.
Wappen muss heraldisch korrekt sein
Wenn hier das Gaterslebener Wappen eingetragen werden soll, muss es aber heraldisch korrekt umgesetzt sein. Dafür hat nun ein Kommunalheraldiker, der von der Wappen-Geschichte in der Zeitung gelesen hatte, dem Ortsbürgermeister seine Hilfe angeboten, die der auch gerne in Anspruch nehmen will.
„Doch vorher wollen wir wissen, welches Wappen überhaupt das historische von Gatersleben ist“, spielt Lange auf die beiden unterschiedlichen Varianten mit Ähren und Rohrkolben an.
„Dazu gibt es nämlich in Gatersleben einen Streit. Die Geschichte hat eine ganze Menge aufgerührt“, weiß der Ortsbürgermeister, der deshalb die Ortschronisten gebeten hat, die alten Chroniken des Ortes zu durchforsten. Bis dahin soll erst einmal alles so bleiben.
„Auch die Schwimmrichtung des Fisches“, meint Lange, der das „Makrelen-Wappen“ so von seinen Vorgängern übernommen hatte. „Das war schon auf den alten Briefköpfen der Gemeinde drauf“, kann er sich noch gut erinnern.
Das nun im Internet verbreitete Wappen - Lange bezeichnet es als Schmuckwappen, das nicht genehmigt werden müsse - solle jetzt erst einmal so bleiben.
Bis sie wüssten, welches der in der Vergangenheit verwendeten Wappen nun das richtige ist. „Wenn das geklärt ist“, so der Ortsbürgermeister, „soll sich der Heraldiker das Wappen anschauen.“ Vielleicht wird es dann auch in die Ortsteilwappenrolle eingetragen. (mz)
