Windpark bei Güsten und Ilberstedt Windpark bei Güsten und Ilberstedt: Agrargenossenschaft hat Einwände

Güsten/Ilberstedt - Eigentlich war für den Gemeinderat Ilberstedt und den Stadtrat Güsten das Thema Bebauungsplan „Windpark Güsten/Ilberstedt“ abgehakt. Die Kommunalpolitiker waren im Februar dafür gewesen, dass die 1999 errichteten Windräder am Walkhügel durch leistungsfähigere und größere ersetzt werden. Auf dem Gelände mit 22 Windrädern soll außerdem ein Bürgerwindrad der der Saale-Wipper Energie GmbH errichtet werden.
Doch nun haben der Salzlandkreis und die Agrargenossenschaft Ilberstedt Einwände gegen das Vorhaben. Wie Thomas Kräsler vom Ingenieurbüro Schwerdt am Dienstag bei der Sitzung von Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss beider Kommunen in Güsten informierte, besteht das Risiko, dass die Genossenschaft Klage einreicht.
„Wenn der Beschluss getroffen und öffentlich gemacht ist, kann geklagt werden“, erklärte der Planer. So sei es möglich, dass der Betrieb beim Verwaltungsgericht klagt. Entweder in einer Normenkontrollklage, bei der die Rechtsnormen geprüft werden. Ein Verfahren, dass wohl mindestens zwei Jahren dauert. Oder es gibt eine Klage gegen die Baugenehmigung im Eilverfahren, das drei Monate dauert.
Wie Kräsler berichtete, hat der Salzlandkreis Einwände gegen Aspekte des Vorhabens. Er kritisiert, die Windräder würden zu dicht an die Genossenschaft und die Ortschaft Osmarsleben heranrücken und gesetzliche Abstände nicht eingehalten wurden. Außerdem bemängelte er Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen.
Der Landkreis erteilt die Baugenehmigung für den Windpark. Für die Agrargenossenschaft, deren Gelände schon jetzt im Windpark liegt, sind nach Kräslers Bericht die Abstände der Windräder zu deren Gelände ein Problem. Die Genossenschaft bemängelt, für den Betrieb gäbe es dann Einschränkungen und die Lärmbelastung steige.
Streit um das „Bürgerwindrad"
Kräsler kommt aber zu dem Schluss, dass sich im Bereich des Windparks nicht viel ändern werde. Der Lärm nehme kaum merklich - um drei Dezibel zu - das seien normale Arbeitsbedingungen. Insgesamt werde nichts anders sein als bisher.
Ein Windrad ist besonders im Fokus der Betrachtung. Es soll am Rand des Betriebsgeländes der Genossenschaft stehen: das Bürgerwindrad. Diese Anlage macht einen großen Teil der Einschränkung aus. Die Investoren und Kräsler erklärten, es gäbe einen Vertrag mit der Genossenschaft, dass dort eine Anlage stehen dürfe.
Die Kommunalpolitiker und die Betreiber des Bürgerwindrades waren verwundert über die jüngsten Entwicklungen. „Wir haben bis vor kurzem versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden“, berichtet etwa der Ilberstedter Bürgermeister Lothar Jänsch von Gesprächen. Dies sei nicht möglich gewesen. Die Güstener und Ilberstedter waren sich einig, dass Stadtrat und Gemeinderat für den Plan stimmen werden. Danach müssten die Gerichte entscheiden.
Marcus Horsch, Vorstand der Agrargenossenschaft Ilberstedt, bestätigte der MZ, dass diese Widerspruch gegen den Bebauungsplan eingelegt hat. Und dass es für das Bürgerwindrad einen Vertrag mit der Saale-Wipper Energie gäbe. Allerdings: „Wenn die neuen Windmühlen aufgestellt werden, können wir auf unserer Fläche nicht mehr bauen - weder Ersatzgebäude noch Erweiterungen“, begründet Horsch. Er beklagte, die Genossenschaft sei erst in Gespräche einbezogen worden, als der Plan veröffentlicht war. Bisher habe der Betrieb keine Einschränkungen durch die Windräder. (mz)