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Komplizierter Fall vor Gericht Welcher Hund hat zugebissen? Freispruch für 63-jährige Frau aus Alsleben

Von Carsten Roloff 30.07.2021, 07:00
Hat die Bulldogge den Akita gebissen oder umgekehrt?
Hat die Bulldogge den Akita gebissen oder umgekehrt? (Foto: picture alliance/dpa)

Bernburg/MZ - Nur das reine Jurastudium hilft nicht weiter. In der Praxis ist es auch in der Justiz hilfreich, wenn sich die Entscheider im Lebensalltag auskennen, um komplizierte Fragen zu klären. So ein Fall spielte sich vor kurzem im Saal 119 des Amtsgerichts Bernburg ab. Eine 63-jährige Alslebenerin saß auf der Anklagebank. Der Staatsanwalt warf ihr vor, dass der von ihr geführte Hund ihrer Tochter, mit dem sie am 13. November 2020 gegen 8.15 Uhr an der Saale Gassi ging, einen anderen Hundebesitzer gebissen haben soll.

„Ich habe mich mit der Französischen Bulldogge an den Rand des Weges gedrückt. Ich hatte den Hund meiner Tochter angeleint“, so die Angeklagte, die das Geschehen an diesem nasskalten Novembermorgen wie folgt schilderte: „Wir waren auf unserem üblichen Spaziergang. Da kam uns um die Ecke ein anderer Hund, der an der langen Schleppleine geführt wurde, entgegen.“

Nach Angaben der Angeklagten soll sich der Akita - das ist eine japanische Hunderasse - auf ihre Bulldogge geworfen haben. Beide Besitzer haben versucht, die Tiere voneinander zu trennen. Dabei soll sich der Besitzer des Akitas einen Biss von der Bulldogge zugezogen haben. Wer nun wen gebissen hat, dies ließ sich weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Gericht endgültig klären. Beide Seiten plädierten auf Freispruch für die Angeklagte. „Ich kenne mich mit Hunden ein wenig aus. Der Akita hat sich über die Bulldogge gelegt. Welcher Hund bei dem Gerangel zugeschnappt hat, lässt sich nicht nachweisen“, so Strafrichter André Stelzner, der den Plädoyers folgte.