Streit um Kindergarten-Neubau Streit um Kindergarten-Neubau: Anwalt rät Gerbitz zur Klage gegen Nienburg

Gerbitz - Die Gemeinde Gerbitz will Klage gegen die Stadt Nienburg führen. Sie will auf Erhalt der im Gebietsänderungsvertrag zugesicherten Kita im Ortsteil pochen.
Die Gemeinde Gerbitz? Die gibt es doch gar nicht, mögen Bedenken aufkommen. Und die sind durchaus berechtigt. Denn seit dem 1. Januar 2010 existiert die Gemeinde als selbstständige Körperschaft nicht mehr und auch einen Gemeinderat gibt es nicht mehr.
Rechtsanwalt sieht gute Chancen
Dennoch sieht Michael Moeskes, der den Verein „Zukunft der Landkinder“ in Gerbitz bereits anwaltlich vertritt, eine Chance, die Gemeinde auferstehen zu lassen. Fiktiv nennt er das und das sei sogar schon in der Bundesrepublik praktiziert worden - auch wenn es schon einige Zeit zurückliegt. Für Sachsen-Anhalt indes sei es ein Novum, doch eins, das er als durchaus realistisch sieht.
Es geht um Festlegungen im Gebietsänderungsvertrag zwischen Gerbitz und Nienburg. Darin sei festgehalten, dass in Gerbitz als Ortsteil eine Kindertagesstätte erhalten bleibe, solange Bedarf vorhanden sei, sagt Ortsbürgermeister Stefan Maibaum.
Dagegen sei aber von der Stadt mit Genehmigung des Stadtrates Nienburg verstoßen worden, indem in Nienburg eine neue Kita gebaut werde. Zwar sei auch für Gerbitz ein Vorschlag erarbeitet worden, doch der sei von vornherein finanziell chancenlos gewesen, meint Maibaum, der in seinen Bemühungen auf den Verein zurückgreifen kann, der ebenfalls eine Kita im Ortsteil erhalten möchte und bereits gegen die Stadt Nienburg klagt (die MZ berichtete).
Als die Gerbitzer an Moeskes herantraten, hatte er es für recht schwierig gehalten, ihnen Mut auf Erfolg zu machen. Doch als er den Gebietsänderungsvertrag gesehen und durchforstet hatte, war ihm klar, hier gibt es eine echte Chance. „Es steht hier deutlich drin, dass bei Bedarf eine Kita erhalten bleibt. Dabei ist das nicht auf das Gebäude beschränkt, sondern der Ort ist ausschlaggebend“, ist seine Auffassung.
Gemeinde Gerbitz muss für Rechtsstreit wiederauferstehen
Natürlich wisse man nicht, wie eine Verhandlung, wenn es dazu vor Gericht komme, ausgeht. Aber da die Gemeinde, die den Vertrag unterzeichnet hat, nicht mehr da ist, muss sie irgendwie wieder auferstehen. Denn jemand anders kann nicht auf Einhaltung des Vertrages klagen. „Sie müssen durchsetzen, dass auf einer Ortschaftsratssitzung ein Beschluss herbeigeführt wird über die Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage“, richtet Moeskes seine Worte an Maibaum.
Ziel sei die Durchsetzung der Verpflichtung der Einheitsgemeinde Stadt Nienburg hinsichtlich der Kita in Gerbitz. Die Ansprüche leiten sich nach Moeskes Auffassung aus dem Gebietsänderungsvertrag ab. Man solle sich nicht beeinflussen lassen, ob eine Verwaltung der Meinung ist, dass ein Ortschaftsrat nur Empfehlungen aussprechen dürfe, meint Moeskes.
„Die Tagesordnung legen Sie fest“, so Moeskes an Maibaum gerichtet. Ob es Bestand habe, sei momentan nicht von Belang. Wichtig sei, komme es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dass das Gericht eine Handhabe habe, die Gemeinde als fiktiv existent zu betrachten.
Gespräch im Innenministerium geplant
Gleichzeitig mit dem Bestreben, Gerbitz als eigenständige Gemeinde zu beleben, will Moeskes mit Maibaum zusammen im Innenministerium intervenieren. „Wir müssen dort klarmachen, dass es einen Rechtsstreit gibt. Es muss verhindert werden, dass Gelder ausgereicht und Tatsachen geschaffen werden“, so Moeskes. (mz)