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Kreiswirtschaftsbetrieb Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises: Für Sperrmüll-Abfuhr gelten neue Regeln

04.12.2017, 09:00
Sperrmüll am Straßenrand
Sperrmüll am Straßenrand ArchivGehrmann

Bernburg/Gerbitz/ - Der Kreiswirtschaftsbetrieb hat aus dem liegen gelassenen Sperrmüllhaufen im Nienburger Ortsteil Gerbitz (die MZ berichtete) seine Lehren gezogen. Wie Leiter Ralf Felgenträger in der Betriebsausschusssitzung in Aschersleben sagte, werden künftig grundsätzlich nur noch schriftliche Anmeldungen entgegen genommen.

Container für Haushaltsauflösung kosten extra

„Nur was angemeldet ist, holen wir ab.“ In der Kalkulation der Entsorgungsgebühren sei unter Sperrmüll nur das kalkuliert, was bei einem haushaltstypischen Wechsel von Möbeln anfällt. „Was nicht damit gemeint ist, dass im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eine Haushaltsauflösung erfolgt.“ Bei einer Haushaltsauflösung können Container bereit gestellt werden. Dafür werde nur die An- und Abfuhr - 57 Euro - berechnet. Sieben Kubikmeter fassen die Container.

Bei dem in der MZ kritisierten Fall hätte zusätzlich zu dem auf der Internetseite angemeldeten Sperrmüll eine „Unmenge“ weiteren Mülls dabei gestanden, sagte Ralf Felgenträger. Ausrangierte Textilien in Säcken würden mitgenommen, doch die Textilien einzeln auflesen gehe nicht. „Dann schaffen wir unsere Touren nicht.“ 95 Prozent der Bürger würden die Regelung akzeptieren und Container nehmen, sagte er.

Falsche Auskunft am Telefon

Im Gerbitzer Fall hatten die Betroffenen erst auf eigene telefonische Nachfrage erfahren, warum der Haufen unabgeholt blieb. Zudem erhielten sie die falsche Auskunft, dass nur zwei Kubikmeter pro Haushalt kostenfrei seien. Richtig ist, dass diese Menge pro Person angerechnet wird. (mz/dan/tad)