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Kommunalpolitik  Kommunalpolitik in Hecklingen: Uwe Epperlein zurückgepfiffen

Von Marko Jeschor 26.01.2017, 09:55
Uwe Epperlein
Uwe Epperlein Archiv

Hecklingen - Wer Hecklingens Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH) zuletzt an einem Freitag im Rathaus sprechen wollte, wurde immer wieder vertröstet. Er sei außer Haus, hieß es. Jetzt ist klar, warum.

Epperlein nahm seit Ende Oktober an einem Lehrgang für Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen teil. Soweit, so unproblematisch - hätte der Bürgermeister vorher die Genehmigung des Stadtrates eingeholt.

Eine Menge Fragen stehen im Raum

Das Thema wabert schon seit Wochen durch das politische Hecklingen. Darf Epperlein aufgrund des auf zwei Jahre angesetzten Lehrgangs regelmäßig im Rathaus fehlen? Verletzt er damit nicht seine Dienstpflichten? Muss er diesen speziellen Kurs für das Amt überhaupt absolvieren? Und warum informierte der Bürgermeister den Stadtrat nicht schon vorher darüber?

Fragen, die am Dienstagabend im nicht-öffentlichen Teil des Stadtrates zu einer wahrlich hitzigen Debatte führten, die angesichts der Lautstärke selbst dem Antragsteller draußen vor der Tür kaum verborgen geblieben sein dürfte.

Lehrgang muss abgebrochen werden

Im Ergebnis steht nun fest: Epperlein muss den Lehrgang nach nur drei Monaten wieder abbrechen. Der Stadtrat als Dienstvorgesetzter verwehrte ihm die nachträgliche Genehmigung und die damit verbundene teilweise Freistellung vom Dienst.

Das Bemerkenswerte: Der Antrag scheiterte auch an Teilen der WGH-Fraktion; allen voran an Fraktionschefin Ethel-Maria Muschalle-Höllbach, die ob des Vorgehens des Bürgermeisters sogar mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohte.

Uneinig waren sich jedoch auch andere Fraktionen, die Abstimmung fiel entsprechend knapp aus. Lediglich die Linken wollten Epperlein geschlossen die weitere Teilnahme am Lehrgang ermöglichen - schlossen sich ansonsten aber der Kritik an.

Alles zum Wohle der Stadt

Der Bürgermeister wollte nach eigenen Angaben den Lehrgang am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt in Magdeburg zum Wohle der Stadt absolvieren. Im Beschlussvorschlag dazu heißt es, die Handlungen des Bürgermeisters seien nach Ende des Lehrgangs rechtssicherer.

Hintergrund: Epperlein ist erst seit gut einem Jahr Bürgermeister. Bis zu seiner Wahl hatte der gelernte Architekt praktisch kaum Verwaltungserfahrung. Notwendig ist diese Ausbildung, die für den allgemeinen mittleren Dienst befähigen soll, gleichwohl nicht, um das Amt des Bürgermeisters auszuüben.

Das stellte auch die Stadtverwaltung fest. Epperlein wollte die Kosten von rund 2.500 Euro zuzüglich der Fahrtkosten deshalb selbst tragen.

Der Bürgermeister reagierte am Mittwoch auf MZ-Anfrage mit Unverständnis. „Damit habe ich im Leben nicht gerechnet.“ Gleichwohl werde er die Entscheidung akzeptieren.

Zu den Vorwürfen, er habe den Stadtrat mit Absicht im Unklaren gelassen, sagte Epperlein, er sei zunächst der Auffassung gewesen, „die Weiterbildung betrifft die Regelungen der allgemeinen Verwaltung“.

Fortbildung nicht mit Seminar vergleichbar

Tatsächlich vertrat Epperlein den Standpunkt - bis ihm die Kommunalaufsicht bereits Mitte November erklärte, dass ein Stadtratsbeschluss zwingend erforderlich für die Freistellung vom Dienst ist.

Grund: Es handele sich um eine umfangreiche, zeitintensive Fortbildungsmaßnahme, die nicht mit üblichen Seminarbesuchen vergleichbar sei.

Zudem findet sich auf der Internetseite des Instituts der Hinweis, dass die Anmeldungen zu den Lehrgängen grundsätzlich über den jeweiligen Dienstherrn zu erfolgen hat. Warum der Bürgermeister den Stadtrat nicht zumindest in der folgenden Sitzung Ende November informierte, ist unklar.

Vorherige Klärung war nicht möglich

Das erste Mal mit der Angelegenheit sollte sich der Stadtrat jedenfalls Anfang Dezember befassen. Dazu kam es allerdings nicht, weil die Stadtratssitzung vorher schon abgebrochen wurde. Später verständigte sich der Stadtrat darauf, die Kommunalaufsicht in das Thema offiziell einzubeziehen.

Nach mehreren Schriftwechseln unterbreitete diese nur Stunden vor der Sitzung am vergangenen Dienstag einen neuen Formulierungsvorschlag, der von der Verwaltung übernommen wurde.

Im Tenor änderte sich jedoch nichts zu den vorherigen Versionen. Der Stadtrat sollte „die Dienstreise zum Zwecke eines Beschäftigungslehrgangs I des Hauptverwaltungsbeamten“ genehmigen - für einige Stadträte war das jedoch lediglich ein weiterer Versuch, die genauen Absichten dahinter zu verbergen. (mz)