Genesenenzertifikat Keine Genesenen-Bescheinigung im Salzlandkreis nötig
Um ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen zu lassen, wird künftig nur noch die Bescheinigung über das positive Testergebnis benötigt.

Aschersleben/Bernburg/MZ - Corona-Infizierte im Salzlandkreis erhalten künftig keine sogenannte Genesenen-Bescheinigung vom Fachdienst Gesundheit des Salzlandkreises mehr. Das Landesverwaltungsamt informierte die Kreisverwaltung schriftlich darüber, dass ein solcher Nachweis über die Genesung nach einer laborbestätigten Infektion mit dem Corona-Virus seit 1. März nicht mehr gesondert auszustellen ist, insbesondere nicht mit einer Dauer zum Genesenen-Status.
Das Landesverwaltungsamt verweist auf verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichten sowie auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, die einen behördlichen Genesenen-Nachweis ausdrücklich nicht vorsieht. Bisher hatte der Salzlandkreis auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung der Bundesregierung Zertifikate über eine Genesung nach einer Coronavirus-Infektion ausgestellt. Ausreichend ist nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes die schriftliche Bestätigung eines laborbestätigten positiven Corona-Tests.
Es bedürfe keiner zusätzlichen Bestätigung durch das Gesundheitsamt. Bürger, die ein digitales Genesenen-Zertifikat wünschen, können sich mit der Bescheinigung über das positive Testergebnis an Apotheken wenden, sofern das Datum der Abnahme des dem Befund zugrunde liegenden Probematerials mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.