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Urteil des Verwaltungsgerichts Gewerbe im Salzlandkreis muss Restmülltonne, aber keine Biotonne bezahlen

Kreiswirtschaftsbetrieb ändert erneut Abfallsatzungen. Welche Auswirkungen das hat.

Von Torsten Adam 06.03.2022, 08:09
Auch gewerblicher Müll unterliegt einer Restabfalltonnenpflicht.
Auch gewerblicher Müll unterliegt einer Restabfalltonnenpflicht. Foto: Engelbert Pülicher

Bernburg/MZ - Der Kreiswirtschaftsbetrieb (KWB) muss erneut seine Abfallsatzungen ändern. Grund ist ein Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Magdeburg. Auswirkungen auf die Gebührenhöhe für Privathaushalte hat es nicht.