Für Touristen weiterhin gesperrt Erdrutsch von Nachterstedt: Die Katastrophe vom Concordiasee wirkt nach - Für Touristen weiterhin gesperrt

Magdeburg - Fast ein Jahrzehnt nach der tödlichen Katastrophe von Nachterstedt (Salzlandkreis) steht die Zukunft des ehemaligen Tagebaus in den Sternen. Der geflutete Concordiasee im alten Bergbaugebiet sollte zur überregionalen Touristenattraktion werden. Doch nach den Erdrutschen 2009 und 2016 ist heute offen, wann der See geöffnet werden kann.
Landrat Markus Bauer (SPD) will sich mit der Hängepartie nicht abfinden. Er sagte zwar, „so etwas darf nie wieder passieren“. Zugleich drängte er auf eine Entscheidung, was mit dem See geschehen soll. „Man muss der Region ein Zeichen geben, wie es weitergeht und ob der See geöffnet werden kann.“ Die Bevölkerung habe ein Recht darauf.
Der Concordiasee sei immer noch ein Projekt, mit dem touristisch gewuchert werden könne, so Bauer. Mit Blick auf den Bergbausanierer LMBV sagte der Landrat, er wolle bis Anfang 2019 Klarheit haben. Auch das Ministerium setzt noch auf den Concordiasee als Tourismus-Großprojekt. Akute Sicherheitsbedenken überlagern jedoch die Zukunftspläne.
Bei dem verheerenden Erdrutsch 2009 war ein Teil des Süd-ufers abgestürzt, hatte Häuser mitgerissen. Drei Menschen starben, Dutzende verloren ihr Zuhause. Das Gebiet, das als touristische Seenlandschaft geplant war, ist gesperrt. Das für Bergbau zuständige Landes-Wirtschaftsministerium sagte der MZ nun, notwendige Sicherungsarbeiten würden noch Jahre dauern. Frühere Pläne hatten eine Teilöffnung 2017 vorgesehen.
Ein erneuter Erdrutsch 2016 änderte dies endgültig. Ein Risiko bleibt. „Die Gefahr von derartigen Böschungsbewegungen kann bei den im Tagebau Nachterstedt herrschenden Verhältnissen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden“, so das Ministerium.
Um weitere Erdrutsche in Nachterstedt zu verhindern, laufen Sicherungsmaßnahmen. Nach der Katastrophe von 2009 hatte es zwei Gutachten zur Ursache gegeben. Fazit: Hoher Wasserdruck in der instabilen Böschung ließ das Ufer einstürzen. Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung hatte die Staatsanwaltschaft 2016 eingestellt. Laut Ministerium liegen keine Erkenntnisse vor, „dass derartige Ereignisse auch in anderen Regionen des Landes eintreten können“. (mz)