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Sachsen Sachsen: Rauchverbot gilt nicht in kleinen Kneipen

27.03.2008, 16:22

Leipzig/ddp. - Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dassdurch das Rauchverbot die Kneipenbetreiber unverhältnismäßig in ihrerBerufsfreiheit verletzt würden. Das Rauchverbot hatte nach Angabendes Gerichts in den kleinen Kneipen zu Umsatzrückgängen von bis zu 70Prozent geführt und somit das wirtschaftliche Fortbestehen derGaststätten gefährdet. Bereits im Februar hatte derVerfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz ähnlichentschieden.

Geklagt hatten mehrere Inhaber von Einraum-Gaststätten. Sieargumentierten, wegen der geringen Größe ihrer Kneipen sei es ihnenunmöglich, einen separaten Raucherraum einzurichten. Gleichzeitigseien ihre Stammgäste zu 75 bis 95 Prozent Raucher, die seit demInkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen am 1. Februarweitgehend ausgeblieben seien. Das Gesetz sieht vor, dass inGaststätten prinzipiell ein Rauchverbot gilt, für Raucher jedochextra Räume abgetrennt werden dürften. In Behörden, Schulen,Krankenhäusern, aber auch in Diskos darf generell nicht gerauchtwerden.

Die Richter stellten sich in ihrem jetzt ergangenen Eilbeschlussweitgehend auf die Seiten der Kneipenbetreiber. Hätte das Rauchverbotbis zu einer endgültigen Entscheidung fortbestanden, wären vieleWirte in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet gewesen. Daherhabe man sich entschieden, das Rauchverbot in inhabergeführtenEin-Raum-Gaststätten zunächst auszusetzen, bis eine endgültigeEntscheidung getroffen wird.

Ein Sprecher der IHK Dresden begrüßte die Richterentscheidung. Sieliege auch in der Logik des Gesetzgebers, der beim Rauchverbot inGaststätten ja immer auf den Schutz der Angestellten hingewiesenhatte, sagte ein Sprecher. Da dies in inhabergeführten Kneipen nichtzutreffe, sei das Urteil nur logisch. Allerdings sei nur eineMinderheit der Gaststätten in Sachsen betroffen, die Mehrheit verfügehingegen über mehrere Räume und arbeite mit Personal. Dort gelte dasRauchverbot weiter.

FDP-Fraktionschef Holger Zastrow forderte von der Regierung, das«kategorische Rauchverbot» für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststättenjetzt zu lockern. Zum Schutz der Gäste reiche es vollkommen aus, wennsie durch ein Schild am Eingang darauf hingewiesen würden, dass essich um eine Rauchergaststätte handele.

Ein Sprecher des zuständigen Sozialministeriums sagte, man wartejetzt zunächst die Entscheidung im Hauptverfahren ab. Bis dahin gebees keinen Handlungsbedarf.