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Sachsen Sachsen: El-Sherbini-Prozess: Jetzt Ermittlungen gegen Justiz

15.11.2009, 11:26
Der Prozess um den Mord an der Ägypterin ist zu Ende gegangen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Justiz. (FOTO: DPA)
Der Prozess um den Mord an der Ägypterin ist zu Ende gegangen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Justiz. (FOTO: DPA) AP pool

Dresden/dpa. - Auch nach dem Prozess um die Ermordung der Ägypterin Marwa El-Sherbini im Landgericht Dresden ermittelt dieStaatsanwaltschaft weiter gegen den Gerichtspräsidenten und einen Richter. Das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung sei schon vor Prozessbeginn eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius der Deutschen Presse-Agentur dpa in Dresden am Samstag.

Jüngste Medienberichte über die Ermittlungen sind Avenariuszufolge deshalb «ein alter Hut». Der Anwalt des Witwers habe bereits vor rund sechs Wochen Strafanzeige gestellt. Die Anwälte der Familie der Getöteten hatten den Richtern auch im Prozess vorgeworfen, wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude mitschuldig am Tod der jungen Mutter zu sein.

Die Familie El-Sherbini bereitet nach dem Bericht einer KairoerZeitung eine Klage gegen die Verantwortlichen des Dresdner Gerichts vor. Trotz Kenntnis der «kriminellen Absichten» des Täters schon vor Beginn des Beleidigungsprozesses habe es keine Sicherheitskontrollen gegeben, kritisierte einer ihrer Anwälte. Die Familie ist zudem mit dem Freistaat im Gespräch über eine Entschädigung.

Der Russlanddeutsche Alex W. hatte Marwa El-Sherbini am 1. Juli im Gerichtssaal vor den Augen ihres Sohnes brutal mit einem Messer erstochen und ihren Ehemann lebensgefährlich verletzt. Ein zu Hilfe eilender Polizist hatte dem Ägypter irrtümlich in den Oberschenkel geschossen. Auch gegen den Beamten wird ermittelt. Die Frau und der Täter waren im Gericht zusammengetroffen, nachdem der arbeitslose Spätaussiedler sie auf einem Spielplatz als «Islamistin» und «Terroristin» beschimpft und die Ägypterin daraufhin Strafanzeigegestellt hatte.

Der 29-Jährige war am vergangenen Mittwoch wegen Mordes zu einerlebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde diebesondere Schwere der Schuld festgestellt, womit eine vorzeitigeHaftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist. Die Verteidigung kündigte Revision an. Die Vorsitzende Richterin hatte in ihrem Schlusswort betont, dass es in dem vorhergegangenen Beleidigungsverfahren keine Anzeichen gegeben habe, die besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich gemacht hätten.