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Sachsen-Anhalts Minister Sachsen-Anhalts Minister: Später in Rente und weniger Geld

Von Kai Gauselmann 18.02.2014, 16:14
Abgeordnete sitzen während der Landtagssitzung in Magdeburg im Plenarsaal im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Abgeordnete sitzen während der Landtagssitzung in Magdeburg im Plenarsaal im Landtag von Sachsen-Anhalt. dpa-Zentralbild

Magdeburg/MZ - In Sachsen-Anhalt können Landesminister künftig erst später in Pension gehen - und erhalten auch weniger Geld. Das Landeskabinett hat am Dienstag eine entsprechende Neureglung beschlossen, die aber noch den Landtag passieren muss.

Bisher können die Minister schon nach zwei Jahren im Amt mit 60 Jahren und nach drei Jahren mit 55 in Rente gehen. Wechselt ein Minister nach vier Dienstjahren mit 55 in die Rente, erhält er 30 Prozent des Grundgehaltes als Pension - konkret 3 555 Euro im Monat. Aktuell erhält ein Minister ein Grund-Amtsgehalt von 11 851 Euro. Künftig soll ein Minister - wieder gestaffelt nach Dienstjahren - zwischen 60 und 65 Jahren in Pension gehen können. Außerdem werden die Altersbezüge um bis zu zehn Prozent abgesenkt. Die Pension ist gedeckelt bei 71,75 Prozent des Ministergehaltes. Diesen Höchstsatz erreicht ein Minister künftig nur nach 23 Jahren im Amt, bislang war die Grenze nach 18 Jahren erreicht. Zum Beispiel nach acht Amtsjahren erhält ein Minister bisher knapp 48 Prozent des Amtsgehaltes - künftig nur 37,2 Prozent.

Bestandsschutz für frühere und laufende Amtsverhältnisse

Die Neuerung wird aber nicht für das aktuelle Kabinett gelten. „Für frühere und laufende Amtsverhältnisse ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Bestandsschutz vorgesehen“, teilte die Staatskanzlei mit. Die Änderung geht zurück auf eine Debatte vor zwei Jahren. Verfassungsrechtler hatten damals kritisiert, dass mit Sachsen-Anhalt und dem Saarland ausgerechnet zwei hoch verschuldete Länder ihren Ministern „Luxuspensionen“ gewähren. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte „um eine Prüfung gebeten, ob die Regelung noch zeitgemäß ist - gerade auch im Vergleich zu anderen Bundesländern“, sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe der MZ. Die im Kabinett einstimmig verabschiedete Neuregelung orientiere sich an der Praxis im Nachbarland Brandenburg.