Zoll findet Pyrotechnik Knapp 300 Kilogramm illegales Feuerwerk in Sachsen-Anhalt beschlagnahmt - Welche Strafen drohen
Jedes Jahr werden vor Silvester Feuerwerkskörper nach Deutschland eingeführt. In der vergangenen Woche hat das Hauptzollamt Magdeburg deshalb verstärkt Paketsendungen kontrolliert, die Pyrotechnik enthalten könnten, und ist dabei schnell fündig geworden.

Magdeburg/dpa. - Knapp 300 Kilogramm illegales Feuerwerk hat der Zoll Magdeburg innerhalb von drei Tagen beschlagnahmt. Die Pyrotechnik sei bei Verdachtskontrollen in unterschiedlichen Paketen entdeckt worden, teilte der Zoll am Mittwochmorgen mit.
Demnach hat das Hauptzollamt Magdeburg dieses Jahr erstmals verstärkt Pakete nach Feuerwerk kontrolliert und dabei zehnmal so viel beschlagnahmt wie im letzten Jahr. Gegen die Empfänger wird nun wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.
Die Empfänger erwartet wegen der Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Hinweise des Zolls zu Pyrotechnik:
- Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr sowie der Durchfuhr aus einem Drittland stets an der Zollstelle anzumelden.
- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden.
- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (zum Beispiel Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Bei den letztgenannten handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sogenannte Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sogenannten Blitzknallsatz.
- Für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.
- Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
- Eingeführte, nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt; Reisefreimengen werden nicht gewährt.