Justiz in Halle gibt Antragstellerin Recht Zoff um verkürzten Genesungsstatus: Betroffene siegen vor Gericht
Justiz urteilt in mehreren Fällen in Deutschland: Alte Genesungsnachweise dürfen nicht einfach auf drei Monate verkürzt werden. Hat ein Richterspruch aus Halle nun Signalwirkung für ganz Sachsen-Anhalt?

Magdeburg/MZ - Bundesweit kassieren Gerichte die umstrittene Entscheidung des Robert Koch-Instituts (RKI) ein, die Dauer des Genesenenstatus in der Corona-Pandemie von sechs auf drei Monate zu verkürzen. Das überraschende Vorgehen des RKI Mitte Januar hatte bundesweit für Konflikte gesorgt, denn über Nacht wurde vielen Genesenen so der 2G-Zugang verwehrt, etwa für Gaststätten und den Einzelhandel. Das Verwaltungsgericht Halle urteilte am Donnerstag: Genesungsnachweise, die vor dem 15. Januar durch die Stadt Halle ausgestellt wurden, bleiben weiterhin sechs Monate gültig. Am 15. Januar hatte das RKI die Verkürzung überraschend verkündet.