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  7. Zeitz gewinnt Prozess um früheren Tagebau: LMBV muss weiter zahlen

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Erfolg in letzter Instanz Stadt in Sachsen-Anhalt gewinnt Musterprozess um Tagebaurestloch

Das Sanierungsunternehmen LMBV wollte nicht für Gewässerunterhaltung an einem früheren Tagebau zahlen und klagte gegen die Stadt Zeitz. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun geurteilt - mit einem überraschenden Vergleich zum Rundfunkbeitrag.

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 05.12.2025, 11:33
Das Tagebaurestloch Zipsendorf Süd bei Zeitz war Grund des juristischen Streits. Tagesbau-Sanierer LMBV wollte nicht mehr für den Unterhalt zahlen und hat deswegen geklagt. 
Das Tagebaurestloch Zipsendorf Süd bei Zeitz war Grund des juristischen Streits. Tagesbau-Sanierer LMBV wollte nicht mehr für den Unterhalt zahlen und hat deswegen geklagt.  (Foto: Yvette Meinhardt)

Magdeburg/MZ - Auch Besitzer aufgegebener Tagebaue müssen zur Gewässerunterhaltung beitragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Mit dem Urteil (9 C 5.24 ) setzt sich die Stadt Zeitz im Burgenlandkreis gegen den bundeseigenen Tagesbau-Sanierer LMBV durch. Das in der Lausitz ansässige Unternehmen sichert die Hinterlassenschaften des DDR-Braunkohleabbaus.