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Kommentar zur Vergabe von Bahnstrecken Wettbewerb darf nicht auf Kosten der Fahrgäste stattfinden

Bahnfahren ist heute deutlich komfortabler als vor einigen Jahren. Doch der Wettbewerb hat auch Schattenseiten.

Von Alexander Schierholz 18.11.2025, 06:00
Unser Kommentator befasst sich mit der Vergabe von Bahnstrecken.
Unser Kommentator befasst sich mit der Vergabe von Bahnstrecken. (Foto: MZ / Stedtler)

Halle/MZ - Es gäbe allen Grund, an dieser Stelle einmal mehr ein Klagelied auf den Bahnverkehr anzustimmen: Die Baustellen! Die Verspätungen! Der schlechte Service! Und es ist ja auch wahr: Kein Wettbewerb der Welt kann etwas ändern am maroden Schienennetz und an ungenügender Kundeninformation.

Dennoch: Zug zu fahren ist an sich heute deutlich komfortabler als noch vor einigen Jahren – so es denn läuft. Erst vor zwölf Jahren wurde im Großraum Halle/Leipzig das S-Bahn-Netz eingeführt. Vier Verbindungen pro Stunde zwischen den beiden Großstädten und getaktete Anschlüsse ins Umland – vorher gab es das nicht. Vorher fuhren noch viele Züge ohne Klimaanlage, manche noch nicht einmal barrierefrei. Schon vergessen?

Zu verdanken ist der Sprung nach vorn dem von der EU vorgeschriebenen Wettbewerb. Er zwingt die Bundesländer nicht nur, Streckennetze auszuschreiben, sondern ermöglicht auch hohe Qualitätsstandards. Doch es gibt auch Schattenseiten. Pendler, die sich täglich dem Chaos bei der Bahn-Tochter Start aussetzen müssen, können ein Lied davon singen. Ähnlich war es vor ein paar Jahren bei Abellio. Beide waren jeweils die billigsten Anbieter – und scheiterten krachend. Es ist zu hoffen, dass das Land daraus gelernt hat. Der Wettbewerb darf nicht zum Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Fahrgäste verkommen.