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Vergewaltigungsvorwurf gegen AfD-Mann Vergewaltigungsvorwurf gegen AfD-Mann: Vertrauter wegen mysteriösem Anruf verurteilt

Von Hagen Eichler 15.05.2019, 08:00
Matthias Buettner (AfD) während einer Landtagssitzung im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Matthias Buettner (AfD) während einer Landtagssitzung im Landtag von Sachsen-Anhalt. imago stock&people

Magdeburg - In der Affäre um eine frühere Mitarbeiterin der AfD-Landtagsfraktion und einen Vergewaltigungsvorwurf hat die Justiz einen ersten Schritt zur Aufklärung getan. Das Amtsgericht Bernburg hat einen Vertrauten des AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Büttner verurteilt.

Der heute 25-jährige Robby Schmidt wurde wegen Notrufmissbrauchs zu einer Geldstrafe von mehr als einem Monatseinkommen verurteilt. Er soll im Januar 2017 anonym die Magdeburger Rettungsleitstelle angerufen und behauptet haben, Büttners frühere Mitarbeiterin Lena K. leide an einer Psychose und wolle sich womöglich das Leben nehmen. Das Opfer der Diskreditierung sieht darin den Versuch, sie in die Psychiatrie zu befördern und damit die Glaubwürdigkeit zu nehmen.

Politiker legt Berufung ein

Tatsächlich konnte der herbeigeeilte Notarzt jedoch keine Auffälligkeiten erkennen, er zog unverrichteter Dinge ab. Das Amtsgericht Bernburg hat den Anruf nun als Missbrauch eingestuft und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 35 Euro verhängt, also 1.400 Euro. Das bestätigte das Landgericht Magdeburg jetzt auf MZ-Nachfrage. Das Urteil fiel bereits Anfang März. Schmidt hat Berufung eingelegt, Mitte Juli wird nun das Landgericht Magdeburg über den Fall verhandeln.

Lena K. hatte im Dezember 2016 den AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Büttner wegen sexueller Nötigung angezeigt. In Erfurt, wo sich der Übergriff fünf Wochen zuvor ereignet haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft seither wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Büttner bestreitet den Vorwurf. Der anonyme Notruf erfolgte an einem Freitagabend, genau drei Tage vor einer angekündigten Pressekonferenz, in der sich Büttner erstmals zum Vorwurf äußern wollte. Als Schmidts Anruf in der Leitstelle einging, war sein Opfer beim Einkaufen. K. traf zeitgleich mit dem Notarzt im Haus ein. Dieser Umstand verhinderte vermutlich das behördliche Aufbrechen ihrer Wohnung und eine weitere Eskalation.

Fake-Notrufe als Mittel der Einschüchterung

Fake-Notrufe, um Gegner zu terrorisieren, kommen ab und an vor. So schickte kurz nach dem Magdeburger Vorfall ein AfD-Politiker in Fulda ein Einsatzkommando der Polizei in die Wohnung eines Gewerkschafters, der sich gegen Rassismus engagiert hatte. Der Politiker rief unter dessen Namen an und behauptete, er habe seine eigene Frau erschossen.

Die Beamten rückten daraufhin mit gezogener Waffe an, das Opfer der Intrige wurde festgenommen und verhört. Im März wurde der Anrufer zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Täter gehörte einst dem Landesvorstand des AfD-Nachwuchsverbandes Junge Alternative (JA) an.

Die gleiche Funktion hatte auch Schmidt in Sachsen-Anhalt. Mittlerweile ist er aus dem Vorstand ausgeschieden. Bei der Kommunalwahl ist er der Spitzenkandidat der AfD im Wahlbereich 3 von Magdeburg. Nachfragen der MZ wollte Schmidt nicht beantworten. Bekannt ist, dass der Jungpolitiker einst Mitarbeiter von Büttner war. Derzeit betreibt er nach MZ-Informationen eine Postfiliale. Das Urteil fiel vergleichsweise milde aus, weil der 25-Jährige keine Vorstrafen hatte.

Das Verfahren läuft und läuft

Juristisch ungeklärt ist weiterhin der Kern der Affäre, der Vergewaltigungsvorwurf gegen den Staßfurter Abgeordneten Büttner. Obwohl die vorgeworfene Tat bereits zweieinhalb Jahre zurückliegt, hat die Staatsanwaltschaft Erfurt noch immer nicht entschieden, ob sie Büttner anklagt oder nicht.

Seine einstige Mitarbeiterin K. hat Magdeburg unterdessen verlassen. Die 36-Jährige arbeitet heute als selbstständige Unternehmensberaterin.

(mz)