Geplante Schierke-Seilbahn Seilbahn in Schierke: Investor streitet mit Verkehrsminister Webel

Magdeburg - Die geplante Seilbahn für ein neues Skigebiet in Schierke (Harz) sorgt nun auch für Streit zwischen dem Investor und Landesverkehrsminister Thomas Webel (CDU). Es geht um den Schutz seltener Moorwälder: Webel hat dem Investor signalisiert, dass die von ihm favorisierte Linienführung wohl nicht genehmigt werden kann. Das bestätigte Ministeriumssprecher Peter Mennicke der MZ am Sonnabend. Webel will das Projekt durch eine Verlegung der Seilbahn retten.
Seilbahn-Investor in Schierke: Verlegung der Bergstation sei „wirtschaftlich und sportlich völliger Irrsinn“
Nach einem Bericht der „Volksstimme“ beharrt der Investor Gerhard Bürger indes auf der ursprünglichen Trasse. Er hält sie für die umweltverträglichste Variante. Die vom Verkehrsministerium empfohlene Verlegung der Bergstation sei „wirtschaftlich und sportlich völliger Irrsinn“, sagte Bürger dem Blatt. Er droht nun mit dem Aus des Projekts.
Die Seilbahn-Pläne haben in der schwarz-rot-grünen Landesregierung schon mehrfach für Streit gesorgt. Das Landesamt für Umweltschutz hatte in einem Gutachten festgestellt, dass das Vorhaben gegen europäisches Naturschutzrecht verstößt. Darauf pocht das Umweltministerium unter Claudia Dalbert (Grüne).
Geplante Seilbahn-Station in Schierke: Institut kam zum Schluss, dass Streckenführungen Moorwälder vernichten würden
Auf Betreiben von Webel und Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) setzte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) jedoch durch, dass die Pläne durch externe Sachverständige ein weiteres Mal überprüft werden. Das beauftragte Thünen-Institut kam zum Ergebnis, dass zwei verschiedene Streckenführungen in unterschiedlichem Ausmaß Moorwälder vernichten würden. Daher sei eine weitere Verlegung der Trasse zu prüfen.
Derzeit befindet sich das Projekt im sogenannten Raumordnungsverfahren, für das Webel zuständig ist. Er muss auf der Grundlage aller Stellungnahmen entscheiden, ob die Seilbahn zulässig ist oder nicht. Sollte er das bejahen, würde ein Planfeststellungsverfahren beginnen. Dann könnten Umweltverbände auch Gerichte anrufen. (mz)