1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Discos, Feste, weniger Listen: Sachsen-Anhalt: Pressekonferenz zur Corona-Pandemie - Landesregierung informiert über weiteres Vorgehen

Discos, Feste, weniger Listen Sachsen-Anhalt: Pressekonferenz zur Corona-Pandemie - Landesregierung informiert über weiteres Vorgehen

15.09.2020, 12:00
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff informiert in einer Online-Pressekonferenz über die aktuelle Corona-Situation im Land.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff informiert in einer Online-Pressekonferenz über die aktuelle Corona-Situation im Land. picture alliance/dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalt lockert weiter die Corona-Regelungen. So dürfen künftig auch Discos und Clubs sowie Prostitutionsstätten öffnen. Es gebe künftig keine Bereiche mit Publikumsverkehr mehr, denen die Öffnung untersagt werde, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Weihnachtsmärkte mit Hygienekonzept könnten aus aktueller Sicht stattfinden.

Neue Corona-Verordnung: Weniger Regeln für Gastronomie

Mit Blick auf die kalte Jahreszeit werden der Gastronomie zusätzliche Möglichkeiten eingeräumt. Es dürfe der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden, wenn es eine Plexiglaswand oder ähnliches zur Abtrennung gebe. Mit Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen solle dafür gesorgt werden, dass sich im Innen- und Außenbereich nicht mehr als Zehner-Gruppen bildeten. Wichtig sei, dass Kontakte nachvollziehbar bleiben.

Corona-Verordnung: Feiern mit bis zu 1000 Menschen möglich

Auch größere Feiern in Räumen, die fachkundig organisiert sind, dürfen künftig größer ausfallen. Bislang können dazu höchstens 500 Menschen zusammenkommen, vom 1. November dürften es 1000 sein. Gruppierungen mit bis zu zehn Personen dürften ohne Mindestabstand beisammen sitzen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt.

Sport und Kultur künftig wieder mit mehr als 1000 Zuschauern

Profisport- und Kulturveranstaltungen könnten nach besonderer Genehmigung durch Gesundheitsamt und Gesundheitsministerium mit deutlich mehr Teilnehmern möglich sein. Staats- und Kulturminister Rainer Robra (CDU) sagte: „Die gläserne Decke von 1000 kann durchstoßen werden.“ Die Verantwortlichen im Kulturbereich könnten so gut wie alles, wenn sie es mit den örtlichen Gesundheitsämtern abstimmten.

Clubs und Discos dürfen mit Einschränkungen öffnen

Vom 1. November an können demnach Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Sie dürfen nicht mehr als 60 Prozent der maximal zugelassenen Besucherzahl einlassen. Es müssten Anwesenheitslisten geführt und Mindestabstände beachtet werden.

Auch das Prostitutionsgewerbe kann ebenfalls mit entsprechendem Hygienekonzept wieder öffnen.

Vorerst grünes Licht für Weihnachtsmärkte in Sachsen-Anhalt

Ebenso gibt das Land Weihnachtsmärkten eine Perspektive: Weihnachtsmärkte, die über ein Hygienekonzept verfügen, sollen erlaubt werden, so sich das Infektionsgeschehen im Land nicht deutlich verschlimmert.

Friseure, Restaurants und Co. brauchen keine Adresslisten mehr

Die Kontaktlisten in Restaurants, bei Friseur, Kosmetik oder anderen Dienstleistungen entfallen künftig, sagte Grimm-Benne. Bei Veranstaltungen und Feiern mit mehr als 50 Personen, in Sportstätten und Diskotheken müssen sie weiter geführt werden, um Kontaktpersonen und mögliche Infektionswege nachvollziehen zu können.

Landesregierung appelliert an Sorgfalt der Bürger

Die Konstante bei allen Veränderungen ist laut Grimm-Benne die „AHA“-Regel. Sie steht für „Abstand wahren“, „auf Hygiene achten“ und „Alltagsmaske tragen“, wenn Abstand nicht möglich sei. Grundsätzlich sollten Ansammlungen von mehr als zehn Personen vermieden werden. Grimm-Benne appellierte gemeinsam mit Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wiederholt an die Eigenverantwortung der Bürger. Sie hoben hervor, dass Neuinfektionen vor allem von Auslandsaufenthalten herrührten. Sie betonten, dass sie etwa Klassenreisen oder auch andere organisierte Reisen ins Ausland kritisch sehen. Haseloff kritisierte auch Reiseveranstalter. Diese müssten sich fragen, ob es derzeit denn wirklich nötig sei, Reisen für Risikogruppen in Risikogebiete anzubieten.

Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig. Die Landesregierung betont allerdings, dass sie die Regeln jederzeit wieder verschärfen könne, sollte sich das Infektionsgeschehen verschlimmern. (mz/dpa)