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  7. Kritik an gelockerten Vergaberegeln für Berater in Sachsen-Anhalt

Millionenkosten für Gutachten Sachsen-Anhalts Landesregierung lockert interne Regeln zur Vergabe von Beraterverträgen

Für Millionen-Summen lassen sich Sachsen-Anhalts Ministerien extern beraten – nun hat die Landesregierung die interne Kontrolle darüber gelockert. Das sorgt für Kritik.

Von Jan Schumann Aktualisiert: 15.04.2024, 15:03
Sachsen-Anhalts Landesregierung gibt in jeder Wahlperiode Millionensummen für externe Berater aus. Nun hat die Regierung die internen Regeln für Vertragsvergaben gelockert. 
Sachsen-Anhalts Landesregierung gibt in jeder Wahlperiode Millionensummen für externe Berater aus. Nun hat die Regierung die internen Regeln für Vertragsvergaben gelockert.  (Foto: Imago Images/Jens Schicke)

Magdeburg/MZ - Seit Jahren sind die Millionenkosten umstritten, die Sachsen-Anhalts Landesregierung für externe Berater und Gutachter ausgibt – nun wird bekannt, dass die Regierung ihre internen Regeln zur Vergabe solcher Verträge auch noch gelockert hat. Eigentlich hatte sich die Regierung seit 2004 selbst verpflichtet, dass alle Ministerien geplante Beraterverträge, Gutachten und Studien ab 5.000 Euro in der wöchentlichen Staatssekretärskonferenz vorlegen müssen – es sollte eine Kontrollinstanz sein.