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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: AfD-Landtagsfraktion klagt gegen Corona-Verordnung

Von Hagen Eichler 25.11.2020, 20:00
Der Abgeordnete Oliver Kirchner (AfD) spricht bei der Debatte im Landtag in Magdeburg.
Der Abgeordnete Oliver Kirchner (AfD) spricht bei der Debatte im Landtag in Magdeburg. picture alliance/dpa

Magdeburg - Die AfD-Landtagsfraktion will mit einer Verfassungsbeschwerde zentrale Teile der in Sachsen-Anhalt geltenden Corona-Einschränkungen zu Fall bringen.

21 AfD-Abgeordnete sowie der fraktionslose Ex-AfD-Politiker André Poggenburg haben beim Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau eine einstweilige Anordnung beantragt. Vertreten wird die Klage durch die Kölner Kanzlei Höcker, die eigentlich auf Medienrecht spezialisiert ist.

Gastwirte sollen öffnen dürfen

Mit dem 33-seitigen Antrag will die AfD sehr unterschiedliche Regelungen sofort außer Vollzug setzen lassen. Dazu zählen die Schließung von Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen ebenso wie die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf maximal zehn Personen.

Die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Coronakrankheit seien „nicht mit geltendem Recht vereinbar“, sagte AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner zur Begründung der Verfassungsbeschwerde. „Dabei sind die Maßnahmen nicht nur völlig überzogen, sondern eben grundsätzlich nicht geeignet, erforderlich und angemessen.“

In ihrem Schriftsatz argumentiert die beauftragte Kanzlei, die achte Corona-Eindämmungsverordnung des Landes schränke mehrere Grundrechte der Landesverfassung ein, etwa die Freiheit der Person, die Berufsfreiheit oder die Unverletzlichkeit der Wohnung. Solche Eingriffe seien aber nur aufgrund eines Gesetzes möglich, das aber fehle.

Streitwert 45.000 Euro

Dass der Bundestag aktuell mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage beschlossen habe, könne diesen Verstoß nicht nachträglich heilen. Zudem seien die Einschränkungen unverhältnismäßig. Im Fall der Hotelschließungen etwa sei nicht nachvollziehbar, warum der Betrieb nicht mit Hygienemaßnahmen aufrechterhalten werden könne. Die Kanzlei betont, sie wolle die Corona-Pandemie nicht leugnen. Allerdings sei nur ein kleiner Teil der Sachsen-Anhalter infiziert, die Verordnung schränke aber auch die 99,85 Prozent Nicht-Infizierten weitreichend ein.

Als Streitwert beantragt die Kanzlei die Summe von 45.000 Euro. Die Landesregierung wollte die Beschwerde am Mittwoch inhaltlich nicht kommentieren. „Die Klage wurde uns zugestellt. Wir werden fristgerecht Stellung nehmen“, sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe. (mz)