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Justiz Prozess um rechtsextreme Hooligan-Gruppierung: Jetzt hat der Bundesgerichtshof gesprochen

Warum das Urteil gegen einen ehemaligen Kampfsportler aus Halle rechtskräftig ist.

Von Alexander Schierholz 15.03.2022, 09:00
Selbstbewusster Auftritt: "Jungsturm"-Banner im Stadion
Selbstbewusster Auftritt: "Jungsturm"-Banner im Stadion Foto: imago images/Jan Huebner

Halle - Noch 2019 stand er beim Promi-Springen in Halles Nordbad auf dem Treppchen. Zwei Jahre zuvor hatte er bei der „1. Vogtländer Fightnight“ den deutschen Meistertitel im Kickboxen geholt. Nun ist Theo W. ein verurteilter Straftäter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Gera gegen den ehemaligen halleschen Kampfsportler bestätigt. Die Richter in Thüringen hatten W. im Februar 2021 zu zwei Jahren und vier Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein Anwalt hatte dagegen Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof nun verworfen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig.