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Polizei stoppt Jugendlichen Polizei stoppt Jugendlichen: 14-Jähriger ist mit verbotenem Hoverboard unterwegs

22.09.2020, 12:34

Salzwedel - Weil er mit einem Hoverboard in Salzwedel auf dem Gehweg fuhr, muss sich ein 14-Jähriger wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Der Junge war den Beamten am Montag gegen 18.10 Uhr während einer Streife aufgefallen.

Das Fahren mit einem Hoverboard ist im öffentlichen Raum verboten. Darauf weist die Polizei noch einmal hin. Als Hoverboard bezeichnet man selbstschwebende Skateboards. Ein solches Board hat keine Lenkstange und erfüllt „auch keine weiteren Kriterien, die einen Gebrauch im allgemeinen Straßenverkehr erlauben“, so die Polizei.

Polizei: Hoverboard gefährdet Fahrer und Passanten

Wenn ein Fahrzeug aus eigenem Antrieb schneller als sechs Stundenkilometer fahren kann, gilt es als Kraftfahrzeug. Das kann aber nur mit einer Haftpflichtversicherung und einer Fahrerlaubnis genutzt werden. „Beim Hoverboard ist nicht nur der Nutzer gefährdet, der freihändig bei Geschwindigkeiten von bis zu 20 Stundenkilometern das Gleichgewicht halten muss, sondern vor allem andere Passanten und Verkehrsteilnehmer.“

Wenn eine Versicherung abgeschlossen werden würde, müsste zudem auch Kennzeichen angebracht werden. Laut Fahrzeugzulassungsverordnung soll dies auf der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte montiert sein – was bei einem Hoverboards fast unmöglich ist. Und schließlich setzt ein Kennzeichen rechtlich voraus, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden ist. Diese gibt es für ein Hoverboard aber nicht. (MZ)