OVG lehnt Antrag ab OVG lehnt Antrag ab: Fitnessstudios bleiben bis zum 28. Mai geschlossen

Magdeburg - Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat einen Antrag auf sofortige Öffnung von Fitnessstudios in Sachsen-Anhalt abgelehnt. Das Gericht bestätigte damit die geltende fünfte Corona-Verordnung der Landesregierung. Fitness-und Sportstudios, Rehabilitationssport, Yoga- und andere Präventionskurse müssen daher bis zum 27. Mai geschlossen bleiben. Die Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, dass diese ab dem 28. Mai öffnen dürfen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass durch den üblichen Betrieb ein hohes Infektionsrisiko bestehe. Vor allem werde durch Ansammlungen körperlich trainierender Personen in geschlossenen Räumen aufgrund des regelmäßig deutlich gesteigerten Atemverhaltens unter körperlicher Belastung auf vergleichsweise engem Raum die Gefahr der Infektion weiterer Personen deutlich erhöht. „Gerade das stoßartige Ausatmen unter körperlicher Belastung könne bei (noch) symptomfreien aber infizierten Personen zu einem massiven Ausstoß infektiöser Viren über eine große Distanz führen“, erklärten die Richter. (mz)