Teurer oder preiswerter? Neue Regionalklassen in Kfz-Versicherung für Sachsen-Anhalt: In diesen Städten und Regionen wird Kfz-Versicherung teurer

Berlin/Halle (Saale) - Für knapp jeden vierten Autofahrer mit reiner Kfz-Haftpflichtversicherung ändert sich die Regionalklasse. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) profitieren rund 5,1 Millionen Halter in 54 Bezirken von einer niedrigeren Einstufung. 4,2 Millionen in 50 Bezirken werden dagegen heraufgestuft. Für 32 Millionen Halter mit Kfz-Haftpflicht ändert sich in der neuen Regionalstatistik der Versicherer nichts.
Für die rund 1,1 Millionen Autofahrer in Sachsen-Anhalt bleibt es nach der heute veröffentlichten Regionalstatistik auch im kommenden Jahr bei überwiegend günstigen Einstufungen in der Kfz-Versicherung. In 10 der 14 Zulassungsbezirke bzw. für rund zwei Drittel der Versicherten gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin die niedrigsten Regionalklassen 1 und 2.
Die Zulassungsbezirke Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und der Saalekreis rutschen in eine höhere Regionalklasse, Autofahrer im Salzland profitieren von einer niedrigeren Einstufung. Die beste Schadenbilanz erreichten die Autofahrer im Landkreis Börde, in der Landeshauptstadt Magdeburg war die Schadenbilanz am schlechtesten.
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In der Kaskoversicherung ändert sich wenig: Für rund 90 Prozent der Kakoversicherten bleiben die Regionalklassen des Vorjahres erhalten. Nur für Halle sowie für den Burgenlandkreis gilt künftig eine höhere Regionalklasse in der Vollkaskoversicherung.
KFZ-Versicherung: Regionalklasse kann Prämienhöhe beeinflussen
Der GDV errechnet jedes Jahr die Schadenbilanzen der 413 Zulassungsbezirke Deutschlands und teilt diese in die sogenannten Regionalklassen ein. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 12 Regionalklassen, für die Teilkasko sind es 16 und für die Vollkasko 9. Es gilt die Regel: je niedriger, desto besser. Diese Einstufung ist laut GDV ein Anhaltspunkt für die Berechnung neuer Tarife.
Wie in den vergangenen Jahren fielen die Schadensbilanzen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in der Kfz-Haftpflichtversicherung besonders gut aus. Der schlechteste Wert aller Bezirke wurde für Berlin ermittelt.
Kfz-Versicherung manchmal auch nach dem 30. November noch kündbar
Im Regelfall müssen Autofahrer ihre alte Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen, wenn sie den Anbieter wechseln wollen. Doch davon unabhängig können Kunden ein Sonderkündigungsrecht nutzen, informiert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). Und zwar unter der Bedingung, dass sich der Beitrag der Auto-Versicherung ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadens erhöht hat.
Nach Erhalt der erhöhten Rechnung haben Kunden laut GVI dann einen Monat Zeit, die Versicherung zu kündigen. Ändert sich der Beitrag aufgrund einer neuen Typ- und Regionalklasse, könne es ebenfalls zu einer Beitragserhöhung kommen. Auch in diesem Fall gelte ein Sonderkündigungsrecht.
Die Beitragserhöhung ist auf der Rechnung zu finden, sei aber nicht immer sofort zu erkennen, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabatt-Staffel verstecken könne. Die GVI empfiehlt daher eine genaue Kontrolle der Beitragsrechnung.
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung auf ausreichenden Schutz achten
Autofahrer haben den 30. November eines jeden Jahres fest im Blick. Bis zu diesem Stichtag können die meisten Kfz-Versicherungen fristgerecht zum ablaufenden Kalenderjahr gekündigt werden. Wer nach einem günstigeren Angebot sucht, sollte aber darauf achten, dass wichtige Punkte in der neuen Versicherung enthalten sind, rät der Bund der Versicherten. Erst dann sollte die alte Versicherung gekündigt werden.
Zwar muss jeder Versicherer eine Haftpflichtversicherung anbieten. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind aber laut dem Bund der Versicherten viel zu niedrig. So sollte die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen. Bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Außerdem empfehlenswert: eine Wildschadenklausel, die Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art absichert und eine Schadensabdeckung bei Marderbissen samt Folgeschäden.
Oft gibt es Rabatte, wenn Versicherte sich bei einem Kaskoschaden an eine vorgeschriebene Werkstatt binden. Hier ist Vorsicht geboten, wenn das Auto geleast oder kreditfinanziert ist, weil dann möglicherweise der Hersteller Werkstätten vorgibt. Für Senioren gilt: Ihre Prämie erhöht sich ab dem Alter von 65 Jahren automatisch, weil die Versicherungsunternehmen sich beim Unfallrisiko auf die Statistik berufen. (dpa/red)