Neue Corona-Lockerungen für Sachsen-Anhalt Neue Corona-Lockerungen für Sachsen-Anhalt: Welche Branchen jetzt hoffen dürfen

Magdeburg - Erstmals seit Beginn der Pandemie darf sich die Discokugel wieder drehen. Ab Donnerstag gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Corona-Verordnung mit neuen Freiheiten: Tanzlokale dürfen bald wieder öffnen, Restaurants können auf Anwesenheitslisten verzichten.
Auch für Profisportvereine will die Regierung zügig eine Lösung finden, um mehr Publikum zuzulassen. Die MZ erklärt die neuen Regeln im Überblick.
Discos und Tanzclubs dürfen wieder öffnen
Die wirtschaftliche Dürre für Disco-Betreiber soll nach einem halben Jahr ein Ende haben. „Es darf wieder getanzt werden“, sagt Wirtschaftsminister Armin Willingmann(SPD). Und zwar ab November. Tanzlokale dürfen 60 Prozent ihrer regulären Gästekapazitäten ausreizen, dürfen auch Alkohol ausschenken. Allerdings gelten Abstands- und Hygieneregeln.
Jeder Gast muss vor dem Eintritt nachverfolgbar registriert werden, ähnlich wie in Gaststätten sollen maximal Zehnergruppen nah beieinander stehen und tanzen dürfen. Vermutlich werde es eine „Kreislösung“ geben, so Willingmann. „Wir sind in Gesprächen mit Betreibern über die Umsetzung.“ Die Club-Öffnung sei ein mutiger Schritt: „Andere Länder sind nicht so weit.“
Der Branchenverband Dehoga lobte die Öffnung als gute erste Maßnahme. „Auch wenn das für Betreiber noch nicht die absolute Glückseligkeit bedeutet“, betonte Präsident Michael Schmidt. Wie zuvor die Gastronomie müssten nun auch die Clubs langsam wieder den Betrieb hochfahren. „Dafür muss auch Verständnis bei Gästen da sein. Sie müssen die neuen Regeln einhalten.“
Lockerungen der Abstandsregel: Trennwände möglich
Das Kabinett stellt klar: Der landesweit geltende Mindestabstand von anderthalb Metern darf unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen bestehen. Zum Beispiel mit Plexiglaswänden am Arbeitsplatz. Die Trennwände müssen geeignet sein, Infektionen zu verhindern.
Restaurants dürfen auf Gästelisten verzichten
Die Regierung streicht die bisherige Auflage für Restaurants, Anwesenheitslisten zu führen. Das gelte auch für Friseure und ähnliche Dienstleister, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Mittlerweile sei klar, dass Gesundheitsämter auf diese Daten nicht zwingend angewiesen seien.
Heißt auch: Die Infektionsgefahr wird in diesen Einrichtungen als verhältnismäßig niedrig eingeschätzt. Die Pflicht zur nachverfolgbaren Gästeliste besteht allerdings weiter für öffentliche Veranstaltungen, für Feiern mit mehr als 50 Personen, für Sportstätten und - neu - in den bald öffnenden Discos.
Profisport: 20 Prozent der Zuschauer auf Tribünen
Die Zeit der Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga und den anderen Profisportligen ist vorerst vorüber. Die Länder einigten sich am Dienstag in einer Videoschalte auf eine flächendeckende Fan-Rückkehr in die Fußballstadien und Sporthallen. In einer sechswöchigen Testphase ist zunächst eine Auslastung von maximal 20 Prozent der jeweiligen Kapazität erlaubt. Ende Oktober soll die Lage neu bewertet werden
Sachsen-Anhalts Landesregierung hatte sogar eine Belegung von bis 30 Prozent für vertretbar gehalten. Bislang war eine bundeseinheitliche Regelung bei der Fan-Rückkehr in die Stadien erst im Laufe des Oktobers erwartet worden. Doch der Druck aus den Bundesländern und den Vereinen auf eine zügige Entscheidung war hoch. Der Landessportbund teilte mit, Vereine und Verbände im Land seien bisher „sehr verantwortungsbewusst mit den Auflagen für den Trainingsbetrieb und für Wettkämpfe umgegangen“.
Erste Veranstaltungen mit Publikum hätten gezeigt, dass vorgelegte Hygienekonzepte umsetzbar seien, sagte Vorstandsvorsitzender Tobias Knoch der MZ.
Weihnachtsmärkte öffnen unter Vorsichtsmaßnahmen
Die Landesregierung macht ihre Ankündigung wahr und will trotz Pandemie Weihnachtsmärkte zulassen - wenn anhaltend niedrige Infektionszahlen dies zulassen. Gesundheitsministerin Grimm-Benne sagt: „Unser Haus ist schon dabei, sich die Hygienekonzepte anzuschauen.“
Voraussetzung für die Märkte soll sein, dass sich keine Gruppen bilden, die größer als zehn Personen sind - ähnlich wie in Gaststätten. Dies könne mit Zugangsbegrenzungen und zusätzlichem Ordnungspersonal sichergestellt werden.
Unverändert bleibt die Regel, dass Privatfeiern mit höchstens 50 Personen stattfinden dürfen. Fachkundig organisierte Veranstaltungen - etwa Hochzeiten und Betriebsfeiern - dürfen in geschlossenen Räumen 500 Teilnehmer haben. Ab November gilt 1.000 als Limit. Für noch größere Sport- und Kulturveranstaltungen sind Ausnahmegenehmigungen nötig. (mz)