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autobahnbau Polizei-Kontrollen im A14-Protestcamp im Losser Forst - Mehrere Identitäten festgestellt

Die Polizei wurde am Mittwoch im Losser Forst im Norden von Sachsen-Anhalt gegen die dortigen Baumbesetzer aktiv. Die Einsatzkräfte stellten dabei auch mehrere Identitäten fest.

Aktualisiert: 18.05.2022, 14:53
Waldbesetzer in Losse gegen die A14: Die Polizei stellte am Mittwoch die Identitäten mehrerer Baumbesetzer fest.
Waldbesetzer in Losse gegen die A14: Die Polizei stellte am Mittwoch die Identitäten mehrerer Baumbesetzer fest. Foto: Karina Hoppe

Stendal/dpa - Der Landkreis Stendal ist am Mittwoch mithilfe der Polizei gegen Baumbesetzer im Losser Forst vorgegangen. Man kontrolliere die durch das Oberverwaltungsgericht bestätigten Auflagen, sagte ein Sprecher des Landkreises am Mittwoch. Dabei seien bis zum Mittag sechs oder sieben Identitäten festgestellt worden. "Wir haben mit der Maßnahme noch nicht abgeschlossen", hieß es. In drei oder vier Fällen seien Ordnungswidrigkeiten registriert worden.

Es sei auch ein Unimog mit Frontschaufel im Einsatz, der den Boden zum besseren Befahren glätten sollte, sagte der Sprecher. Zu der Zahl der Einsatzkräfte vor Ort machte die Polizei zunächst keine Angaben.

Baumbesetzer gegen den Weiterbau der A14 - sind die Baumhäuser sicher?

Die Auflagen des Landkreises Stendal sehen unter anderem Sicherheitsmaßnahmen vor. Der Kreis bemängelt etwa die Standsicherheit der Baumhäuser und Plattformen. Bis diese nachgewiesen ist, dürfen die Bauten nicht betreten werden. Aus Kreisen der Verkehrswendeaktivisten hieß es, dass ein entsprechendes Gutachten angefertigt wurde.

Seit über einem Jahr besteht das Protestcamp in dem Waldstück in der Nähe von Seehausen. Die Aktivisten protestieren gegen die Nordverlängerung der Autobahn 14 zwischen Magdeburg und Schwerin. Im Juni letzten Jahres wurde eine erste Allgemeinverfügung gekippt. Gegen eine weitere Allgemeinverfügung aus dem Oktober 2021 waren die Aktivisten ebenfalls vorgegangen. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hatte die Rechtmäßigkeit von einem Teil der Auflagen festgestellt, die Beschwerde der Protestler wurde vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.