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Unerlaubte Wahlwerbung? Landesrechnungshof sieht Linken-Wahlkampf skeptisch - Drohen jetzt Strafen?

Eine aufwendig inszenierte Rede der Linken-Politikerin Eva von Angern erweckt den Argwohn des Landesrechnungshofs: Gab es unerlaubte Wahlwerbung?

Von Hagen Eichler und Jan Schumann Aktualisiert: 17.06.2021, 07:38
Eva von Angern.
Eva von Angern. (Foto: imago images/Jürgen Heinrich)

Magdeburg - Bei der Linkspartei gibt es erneut Hinweise auf möglicherweise unerlaubte Wahlkampffinanzierung. Im Fokus steht eine aufwendig in Szene gesetzte Rede der Fraktionsvorsitzenden und Spitzenkandidatin Eva von Angern knapp drei Wochen vor der Landtagswahl. Finanziert wurde das Event von der Landtagsfraktion, also aus Steuermitteln. Der Landesrechnungshof hat Zweifel, ob dafür geschaltete Werbeanzeigen zulässig waren: Aus Sicht der Behörde könnte es sich um unzulässige Sympathiewerbung für die Kandidatin von Angern gehandelt haben.