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Kommentar zur Videoüberwachung Kommentar zur Videoüberwachung: Nicht jedes Mittel ist recht

20.09.2019, 10:00
Die Videoüberwachung an Schulen in Sachsen-Anhalt wird gestoppt.
Die Videoüberwachung an Schulen in Sachsen-Anhalt wird gestoppt. imago stock&people

Es ist ja nicht so, dass die Rechtslage unklar wäre. Wer sich etwas mit Datenschutz und Videoüberwachung beschäftigt, weiß, was erlaubt und verboten ist. Ein Beispiel anhand der Schulen in Sachsen-Anhalt: Allein die lose Vermutung künftiger Straftaten reicht nicht, um in den Gängen zu filmen. Es braucht konkrete Anhaltspunkte, dass dieser schwere Eingriff in die Privatsphäre wirklich mehr Sicherheit bringt. Auch unerlaubt: Ewiges Speichern des Filmmaterials, aus dem alles Mögliche über erfasste Schüler, Lehrer, Eltern herausgelesen werden kann.

Es ist erschreckend, wie sorglos einige Schulen in Sachsen-Anhalt offenbar jahrelang über geltende Datenschutzregeln hinweggesehen haben. Filmen ohne begründeten Anlass, Speicherfristen nach Gefühl. Auch wenn Motive der Überwachung oft nachvollziehbar sind: Gerade von Schulen muss man einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Datenschutz erwarten können. Der Staat muss Vorbild sein. Zumal es im Kern um die Daten jener Kinder geht, für die Schulen die Verantwortung tragen.

Die offenkundige Ignoranz ist umso verheerender, da Datenschutz eines der dominanten Themen im Digitalzeitalter ist - und so automatisch ein wichtiges Thema in Bildungseinrichtungen sein sollte. Von allen Seiten wird vor Überwachungsstaat und der Datensammelwut der Digitalkonzerne gewarnt. Absurd wird es dann, wenn Schüler im Klassenraum vor diesen Gefahren gewarnt werden und auf dem Schulhof wird großzügig über alle Datenschutzregeln hinweg gesehen.

Gut, dass die Behörden nun reagiert haben und ein für alle Mal für Klarheit sorgen. Schlecht, dass das zwei Jahre gedauert hat. Angesichts der schwerwiegenden Missstände wäre ein schnelleres Eingreifen das bessere und nötige Zeichen gewesen.

Den Autor erreichen Sie unter:[email protected]