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Hochschulgesetz Hochschulgesetz: Kampf um exzellente Professoren

Von Walter Zöller 20.03.2018, 14:43
Die Hochschule in Aachen hat einen guten Ruf, bei Studenten und Professoren. Jetzt ist eine Forscherin aus Sachsen-Anhalt dorthin gewechselt. Die Uni Magdeburg konnte sie nicht halten.
Die Hochschule in Aachen hat einen guten Ruf, bei Studenten und Professoren. Jetzt ist eine Forscherin aus Sachsen-Anhalt dorthin gewechselt. Die Uni Magdeburg konnte sie nicht halten. dpa

Magdeburg - Manja Krüger ist ein Kind Sachsen-Anhalts. Sie hat an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studiert, ihre Doktorarbeit dort geschrieben und sich als Juniorprofessorin ab 2012 in der Wissenschaft einen Namen gemacht. Die Universität hätte die junge Forscherin gerne gehalten, und auch sie selbst wäre gerne dort geblieben. „Ich war mit den Forschungsbedingungen äußerst zufrieden“, sagt sie

Tatsächlich ist Manja Krüger seit 2017 Professorin für Werkstoffmechanik an der renommierten Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen und Abteilungsleiterin Werkstoffmechanik am Forschungszentrum Jülich. Sachsen-Anhalt hat eine hervorragende Wissenschaftlerin verloren - zumindest für die nächste Zeit.

Keine „Erbhöfe“ an Hochschulen

Dass dies so ist, hängt mit Regelungen im Hochschulgesetz des Landes zusammen, die vom Wissenschaftsbetrieb grundsätzlich durchaus als sinnvoll angesehen werden. Und jetzt dennoch in einem wichtigen Punkt geändert werden sollen - wenn sich Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) mit seinen Vorstellungen durchsetzt.

Es geht um das Hausberufungsverbot. Darin ist festgeschrieben, wie Nachwuchswissenschaftler in Sachsen-Anhalt eine Professur an der eigenen Universität bekommen können. Dies ist nur möglich, wenn sie zuvor mindestens drei Jahre an einer anderen Hochschule gearbeitet haben. So soll unter anderem verhindert werden, dass altgediente Professoren sich an Hochschulen nach und nach „Erbhöfe“ aufbauen. Zudem ermöglicht das Hausberufungsverbot, dass qualifizierte Wissenschaftler von außen und damit auch neue Forschungsansätze an die Hochschulen kommen.

Willingmann hält die Regelung allerdings für „zu starr und unflexibel“. Die Unis könnten so selbst besonders herausragende Wissenschaftler nicht halten. „Die werden hier sehr gut ausgebildet und dann abgeworben. Das müssen wir ändern“, fordert der Wissenschaftsminister.

Eine Ausnahme

Ihm schwebt ein neuer Passus im Hochschulgesetz vor, an dessen Novellierung im Ministerium derzeit gearbeitet wird. Demnach sollte das Hausberufungsverbot dann außer Kraft gesetzt werden, wenn ein junger Wissenschaftler schon auf dem Sprung ist und eine Professur an einer anderen Hochschule außerhalb Sachsen-Anhalts antreten könnte. „Erhält ein Nachwuchswissenschaftler den Ruf einer Universität aus einem anderen Bundesland, dann müssen unsere Unis die Möglichkeit erhalten, um diesen Forscher kämpfen zu können und ausnahmsweise auch eine dauerhafte Professur im Wege einer Hausberufung anzubieten“, sagt Willingmann.

Für Manja Krüger kommt diese Regelung - wenn sie denn in den kommenden Monaten vom Landtag gebilligt wird - zu spät. Sie ist allerdings weiter regelmäßig in Magdeburg, da ihr Mann und ihre Kinder für eine Übergangszeit noch dort leben.

Mehr Unterstützung für Frauen

Im Hochschulgesetz soll es auch einen Nachteilsausgleich für Frauen bei der Vergabe von Professorenstellen geben. Junge Forscherinnen, die Zeit für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder einplanen und gleichzeitig wissenschaftlich arbeiten, sind nach Ansicht von Wissenschaftsminister Willingmann deutlich benachteiligt. So könnten sie in Berufungsverfahren gewisse Forschungs- oder Publikationsleistungen nur schwer nachweisen.

„Im neuen Hochschulgesetz wollen wir absichern, dass in den Berufungsverfahren stärker familienfreundliche Komponenten aufgenommen werden“, kündigte er an. „Indem wir die Kindererziehungszeiten stärker berücksichtigen, wollen wir die strukturellen Nachteile für Frauen zumindest teilweise beseitigen.“

Demnächst soll der Entwurf des neuen Gesetzes in den Landtag. Im Herbst 2017 hatte Willingmann angekündigt, dass er auch kürzere Berufungsverfahren für Professoren anstrebt. Ihnen soll zudem die Möglichkeit geboten werden, sich mehrere Jahre beurlauben zu lassen, um mit akademischen Schülern eine Firma zu gründen. (mz)