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Kritik an Gerichtentscheid Haseloff sieht „Demokratieproblem“ nach Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

Aktualisiert: 05.08.2021, 13:35
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild ZB)

Magdeburg/MZ - Sachsen-Anhalts geschäftsführender Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rundfunkgebührenerhöhung kritisiert. „Wir respektieren diesen Beschluss“, stellte Haseloff bei einer Pressekonferenz am Mittag klar. Er sehe aber weiter einen Widerspruch bis hin zum „Demokratieproblem“, den die Richter nicht gelöst hätten.

Haseloff betonte das Dilemma, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Landesparlamente die Entscheidung der KEF nur abnicken, nicht aber bewerten dürfen. Das Parlament müsse sich hier selbst beschränken.

Die KEF, beziehungsweise Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, besteht aus 16 Mitgliedern, die von den Ministerpräsidenten der Länder berufen werden. Für Sachsen-Anhalt sitzt derzeit Landesrechnungshofs-Präsident Kay Barthel in dem Gremium. Die KEF prüft, inwieweit die Finanzwünsche der Sender gerechtfertigt sind und legt dann die Höhe der Rundfunkgebühren fest. Damit diese dann aber beschlossen werden können, müssen alle 16 Länderparlamente zustimmen.

Haseloff: Widerspruch zwischen Rolle der KEF und den Rechten der Abgeordneten

Haseloff führte aus, dass die Abgeordneten der Länderparlamente grundsätzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und eben durchaus Zweifel an der Mittelverwendung haben könnten. Schließlich mahne auch die KEF immer wieder Probleme bei den Sendern an.

Daher fürchte Haseloff, dass es auch in Zukunft zur gleichen Situation kommen kann, dass Länderparlamente die Entscheidung der KEF anzweifeln und ablehnen können. Dieses Problem habe das Bundesverfassungsgericht nicht gelöst.

Haseloff: Kritik aus Sachsen-Anhalt habe bereits Ergebnisse erreicht

Haseloff sieht weiter „gute Gründe“ dafür, dass Sachsen-Anhalt nicht zugestimmt hat. Zudem hätten die Richter die Argumentation Sachsen-Anhalts in Teilen sogar aufgegriffen, als sie die „Zumutbarkeit“ der Beiträge und die Berücksichtigung der Corona-Pandemie anmahnten.

Weiter habe das Land durch seine Ablehnung bereits „gewisse Ergebnisse“ erreicht, beispielsweise beim Standort von ARD-Gemeinschaftseinrichtungen und der Verteilung der Ressourcen. Da gebe es noch immer eine „deutliche Unwucht“, so Haseloff. Er sieht nun die Sender in der Verantwortung, dass beim nächsten Staatsvertrag alle Länderparlamente zustimmen. Die Akzeptanz der Bürger und der Parlamente sei für alle Entscheidungen zu den Sendern von entscheidender Bedeutung.