1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Flüchtlingsrat übt Kritik: Flüchtlingsrat übt Kritik: Abschiebungen nach Afghanistan ohne Einschränkungen möglich

Flüchtlingsrat übt Kritik Flüchtlingsrat übt Kritik: Abschiebungen nach Afghanistan ohne Einschränkungen möglich

Von Alexander Schierholz 30.01.2019, 07:00

Magdeburg - Die Nachricht platzte mitten in den Koalitionsausschuss. Während Vertreter von CDU, SPD und Grünen am Dienstag in Magdeburg zusammensaßen, verkündete der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt per Pressemitteilung:

Abschiebungen aus Sachsen-Anhalt nach Afghanistan seien künftig ohne Einschränkungen möglich. Der Vorwurf der Organisation an Innenminister Holger Stahlknecht (CDU): Er habe ohne Rücksprache mit den beiden kleinen Koalitionspartnern per Erlass die bisherige Abschiebepraxis aufgehoben.

SPD und Grüne von Stahlknecht überrumpelt

Der Ärger im Koalitionsausschuss war entsprechend groß; SPD und Grüne fühlten sich von Stahlknecht überrumpelt und überrascht. „Es hat ordentlich gerumst“, sagte ein Teilnehmer. Von beschädigtem Vertrauen war die Rede.

Was war passiert? Bisher gilt für Abschiebungen nach Afghanistan ein Kompromiss: Zurückgeführt werden zuallererst alleinstehende junge Männer, die straffällig geworden sind oder als Gefährder gelten.

So steht es in einer Koalitionsvereinbarung vom März 2017; so hat es im Juni darauf auch der Landtag beschlossen. Für Frauen und Kinder ergibt sich daraus de facto ein Abschiebestopp.

Flüchtlingsrat zeigt sich besorgt

Mit dem neuen Erlass sieht der Flüchtlingsrat den zur Abschiebung freigegebenen Personenkreis nun erweitert; auch in den Reihen von SPD und Grünen sehen einige dies so. Angesichts der prekären Sicherheitslage in Afghanistan zeigte die Organisation sich besorgt:

„Kaum ein Tag vergeht ohne Kampfhandlungen oder Anschläge, ohne Drohnenkrieg oder brutales Vorgehen der afghanischen Armee sowie der Taliban.“

Der vom Innenministerium Anfang Januar herausgegebene Erlass hebt nach MZ-Informationen darauf ab, dass der Kreis der abzuschiebenden Straftäter und Gefährder mittlerweile ausgeschöpft sei; deswegen könnten auch andere Personen für eine Abschiebung in Frage kommen.

Innenministerium weist Vorwürfe zurück

Aus Sicht des Innenministeriums war das aber offenbar schon immer so. Das Ministerium wies die Vorwürfe des Flüchtlingsrates am Dienstag zurück - und beantwortete einen Fragenkatalog der MZ lediglich mit dem Hinweis auf den Landtagsbeschluss vom Juni 2017, der unverändert gelte. Darin ist die Rede davon, es würden „prioritär“ straffällig gewordene Asylbewerber abgeschoben. Das lässt Spielraum für Interpretationen.

Die Linken-Innenexpertin Henriette Quade nannte Abschiebungen nach Afghanistan einen „menschenverachtenden Akt“. Sie forderte SPD und Grüne auf, „wenigstens auf die Einhaltung der ursprünglichen Koalitionsabsprache zu drängen“. Dieser Kompromiss, sagt ein Koalitionär, sei damals von allen Beteiligten „unter Schmerzen getragen“ worden. Nun werde man sich auf eine neue Regelung verständigen müssen. (mz)