Entscheidung in Karlsruhe „Ein guter Tag für Steuerzahler“: SPD-Politiker aus Sachsen-Anhalt erfreut über Urteil zur Bundestagsverkleinerung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel im Kern bestätigt. Der Magdeburger Abgeordnete Martin Kröber lobt die Entscheidung - warum aber auch die Linke zufrieden ist.

Magdeburg/MZ - Der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete Martin Kröber (SPD) sieht das am Dienstagvormittag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verkleinerung des Bundestags als Erfolg. „Heute ist ein guter Tag für den Steuerzahler, das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verkleinerung des Bundestages“, sagte Kröber. „Dem im nächsten Jahr zu wählenden Bundestag werden 100 Abgeordnete weniger angehören.“
Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass die von der Ampelkoalition beschlossene Verkleinerung des Bundestags rechtmäßig ist. Das Parlament wird auf 630 Abgeordnete verringert, alle Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg. Teil der Reform ist, dass künftig nicht mehr jeder Direktkandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, garantiert auch ein Mandat erhält. Dieses sogenannte Zweitstimmendeckungsverfahren sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte das Gericht.
Union und die Linke wollten die Reform kippen
Geklagt hatten 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die bayerische Staatsregierung sowie die Parteien CSU und die Linke. In einem Punkt erzielten die Kläger einen Erfolg: Die Regel, nach der Parteien mit mindestens drei direkt gewonnenen Mandaten auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünfprozenthürde nicht erreichen, bleibt nach dem Urteil vorerst erhalten. Bei der Wahl 2021 hatte die Linkspartei davon profitiert.
Sachsen-Anhalts Linken-Landeschefin Janina Böttger sowie die hallesche Bundestagabgeordnete Petra Sitte begrüßten diesen Teil des Urteils. „Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Teilen die minderheitenfeindliche Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung gekippt und für grundgesetzwidrig erklärt“, erklärten die beiden Politikerinnen. „Die Linke sieht sich damit in der Grundkritik an der Wahlrechtsreform bestätigt.“