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  7. Gerichtsurteil stoppt E-Scooter-Anbieter in Sachsen-Anhalt - neue Regeln

Ärger um abgestellte Fahrzeuge Schluss mit freiem Parken - Stadt in Sachsen-Anhalt wirft zwei E-Scooter-Anbieter raus

Vielerorts gibt es Beschwerden über wild abgestellte Elektro-Tretroller in Sachsen-Anhalts Städten. Eine Kommune greift jetzt durch - und gewinnt einen Gerichtsprozess.

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 24.09.2025, 15:11
In Sachsen-Anhalt müssen Anbieter für das Aufstellen von E-Scootern künftig eine Erlaubnis vorweisen. Ein Gerichtsurteil stärkt die Städte. 
In Sachsen-Anhalt müssen Anbieter für das Aufstellen von E-Scootern künftig eine Erlaubnis vorweisen. Ein Gerichtsurteil stärkt die Städte.  (Foto: Dirk Skrzypczak)

Magdeburg/MZ - Eine wegweisende Gerichtsentscheidung schränkt die Vermietung elektrischer Roller in Sachsen-Anhalt ein: Unternehmen, die ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Fußwegen bereitstellen, müssen dafür künftig eine Sondernutzungserlaubnis der jeweiligen Stadt beantragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.