1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Kommentar zum Streit um Hochschul-Posten: Das gute Recht zum falschen Zeitpunkt

Kommentar zum Streit um Hochschul-Posten Das gute Recht zum falschen Zeitpunkt

Seit Jahren gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit befristeter Kanzler-Stellen. Warum beruft sich eine Stelleninhaberin darauf erst jetzt, nach einer verlorenen Wahl?

Von Hagen Eichler 28.07.2024, 20:00
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Dass bei Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst unterlegene Bewerber die Gerichte anrufen, ist mittlerweile Alltag. Diese Entwicklung ist ärgerlich, weil sich Besetzungen teils um Jahre verzögern und die Arbeitsmoral in den Behörden geschwächt wird. Jetzt wird es sogar noch bunter: Eine Landesbeamtin will einen Posten, den sie befristet erhalten hat, nicht mehr freigeben. Kann das richtig sein?

Der erbitterte Streit an der Hochschule Magdeburg-Stendal lenkt den Blick auf jene Menschen, ohne die wissenschaftliche Arbeit an Unis und Fachhochschulen gar nicht möglich wäre: all die Mitarbeiter in den Bibliotheken, in der IT, im Hochschulsport, die Beschäftigten in allen Bereichen der Verwaltung.

Die Befristung steht in Spannung zur Rolle des Kanzlers

Diesen organisatorischen Unterbau zu steuern, ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Ob es sinnvoll ist, dass der Landesgesetzgeber die Stelle des Verwaltungschefs befristet hat und eine Wiederwahl von genau jener Personengruppe abhängig macht, zu der ein natürliches Spannungsverhältnis besteht, mag man bezweifeln.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Dass die Magdeburger Kanzlerin Antje Hoffmann eine juristische Prüfung plant, ist ihr gutes Recht. Mehr Glaubwürdigkeit hätte sie allerdings, wenn sie ihre Forderung nach Entfristung rechtzeitig vor und nicht nach einer (verlorenen) Wahl vorgetragen hätte. Jetzt wirkt es so, als wolle sie eine demokratische Entscheidung kippen.