Landesregierung verliert vor Verfassungsgericht Corona und Schule in Sachsen-Anhalt: Marco Tullner muss Auskunft zu Noten geben

Dessau-Roßlau/Magdeburg - Sachsen-Anhalts Landesregierung hat vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau eine Niederlage einstecken müssen: Das Bildungsministerium in Magdeburg muss der oppositionellen Linksfraktion detailliert Auskunft darüber geben, wie viele Zeugnisnoten im Land wegen ausgefallenen Unterrichts nicht erteilt werden können.
Geklagt hatte Linken-Fraktionschef Thomas Lippmann, weil das Bildungsministerium seine Kleine Anfrage im Landtag für das Schuljahr 2018-19 nicht beantwortet hatte.
Die Verfassungsrichter entschieden am Dienstagmorgen, mit der verweigerten Auskunft habe das Ministerium von Marco Tullner (CDU) die Abgeordnetenrechte Lippmanns verletzt. Das Gericht betonte, das Fragerecht sei ein „unverzichtbares“ Instrument für Landtagsabgeordnete: Sie hätten gegenüber der Regierung ein strukturelles Informationsdefizit. Nur mit ausreichender Auskunft von Ministerien könne der Landtags die Regierung kontrollieren. Tullners Ministerium habe Lippmanns Anfrage im Landtag entgegen der Regeln „nicht nach bestem Wissen beantwortet“.
Tullners Verwaltung hatte die Nicht-Beantwortung mit einem zu großen Verwaltungsaufwand begründet: Die Schulen stünden derzeit vor anderen Herausforderungen, als etliche Handakten zu wälzen. Die Dessauer Richter sahen einen zu hohen Aufwand aber nicht plausibel begründet, auch nicht in der mündlichen Verhandlung. Sie betonten, zur Beantwortung der Kleinen Anfrage hätte durchaus auch eine Teilbeantwortung ausreichend sein können. (mz)