1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Corona-Tests für Schüler in Sachsen-Anhalt rechtmäßig

Entscheidung des Landsverfassungsgerichts Corona-Tests für Schüler in Sachsen-Anhalt rechtmäßig

Aktualisiert: 21.5.2021, 17:56
Zwei Schulkinder führen in einem Klassenraum einen Corona-Schnelltest bei sich durch
Zwei Schulkinder führen in einem Klassenraum einen Corona-Schnelltest bei sich durch (Foto: Kamaryt Michal/CTK/dpa)

Dessau-Roßlau - Mit der Pflicht für Schüler zu Corona-Tests vor dem Betreten der Schule hat das Land Sachsen-Anhalt nicht in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen. Mit dieser Begründung wies das Landesverfassungsgericht am Freitag einen Antrag von 22 Landtagsabgeordneten zurück, die die Vorschrift kippen wollten. Ihrer Ansicht nach verstieß die entsprechende Verordnung unter anderem gegen das Grundrecht auf Bildung und die informationelle Selbstbestimmung.

Einen durch die Vorschriften auferlegten Testzwang mochten die Richter nicht erkennen. Der Test sei lediglich Voraussetzung für das Betreten des Schulgeländes. Schüler, deren Erziehungsberechtigte einen Test ablehnten, könnten auch ohne Testung durch Lernaufgaben am schulischen Bildungsangebot teilhaben, stellte das Gericht fest. Die hiermit verbundenen Einschränkungen gegenüber dem Präsenzunterricht, der getesteten Schülern vorbehalten bleibe, seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Eine Testung und Datenerhebung im Klassenverband könne zudem durch eine Selbsttestung und Bestätigung eines negativen Ergebnisses vermieden werden, erklärten die Richter. Selbst wenn Eingriffe in Grundrechte vorlägen, wären diese angesichts der Corona-Pandemie verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Insbesondere stellten sie erforderliche und angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz dar. (dpa)