1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Corona in Sachsen-Anhalt: Corona in Sachsen-Anhalt: Plan für Regelbetrieb in Kitas und Schulen vorgestellt

Corona in Sachsen-Anhalt Corona in Sachsen-Anhalt: Plan für Regelbetrieb in Kitas und Schulen vorgestellt

Von Hagen Eichler 30.06.2020, 16:43
Pressekonferenz zu den Beschlüssen der Kabinettssitzung.
Pressekonferenz zu den Beschlüssen der Kabinettssitzung. ZB

Magdeburg - Familien mit Schulkindern leben seit Monaten im Ausnahmezustand. Der letzte reguläre Schultag war Freitag, der 13. März.

Danach war nichts mehr wie vorher: Die Schulen zu, die Eltern weitgehend auf sich selbst gestellt, Lernen meist mit online übermittelten Aufgaben. Fast ein halbes Jahr später, Ende August, soll diese Phase der Corona-Schutzvorkehrungen zu Ende gehen. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.

Am 27. August sollen Schulen und Kitas in den Regelbetrieb zurückkehren. So steht es in der Siebten Corona-Eindämmungsverordnung, die am Donnerstag in Kraft tritt. Gesundheitlich vorbelastete Schüler können sich befreien lassen.

Drei zentrale Schutzmaßnahmen sind im Klassenzimmer ausgesetzt

Das Vorbild für die Öffnung sind die Grundschulen, die bis Mitte Juni in den Regelbetrieb zurückgekehrt sind. Bislang gab es keine Corona-Ausbrüche, die auf Kontakte in der Schule zurückgeführt werden. Nach den Ferien sollen die oberen Klassen folgen.

Drei zentrale Schutzmaßnahmen, die außerhalb der Schulmauern zwingend sind, sind im Klassenzimmer ausgesetzt. Schüler dürfen wie vor der Pandemie direkt nebeneinander sitzen, also ohne Sicherheitsabstand von 1,50 Meter.

Nicht gelten soll zudem die Vorgabe, wonach Ansammlungen von mehr als zehn Personen zu vermeiden sind. Und auch das Bedecken von Mund und Nase durch Stoffmasken wird nicht vorgeschrieben. Abweichungen von den Corona-Regeln seien zulässig, „soweit der Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung oder die pädagogische Zielrichtung des Angebotes oder der Maßnahme dies erfordern“, heißt es in Paragraf 12 der Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt.

Details zur Schulöffnung will das Bildungsministerium spätestens Anfang der kommenden Woche an die Schulleiter versenden. Eines sei aber klar, sagte Ministeriumssprecher Stefan Thurmann: „Eine Maskenpflicht hat bei unseren Planungen keine Rolle gespielt.“

Eine wichtige Regelung enthält die Siebte Verordnung für Schulanfänger und ihre Familien: Vom 29. August an sind Feiern in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen erlaubt. Damit können alle Grundschulen Einschulungsfeiern anbieten.

Auch für weitere Bereiche gibt es wichtige Beschlüsse:

Ferienlager: Das Betreiben von Ferienlagern wird erlaubt, eine Obergrenze für die Zahl der Kinder gibt es nicht.

Freiluftveranstaltungen: Außerhalb geschlossener Räume dürfen ab dem 29. August sogar bis zu 1.000 Personen zusammenkommen, etwa bei Konzerten oder Sportwettkämpfen. Die Mitarbeiter des Veranstalters oder die Sportler werden dabei nicht mitgerechnet. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung „fachkundig“ organisiert wird.

Büfetts: Ab Donnerstag dürfen Gastwirte wieder Büfetts aufbauen. Bei der Selbstbedienung müssen die Gäste Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.

Tanzveranstaltungen: Weiterhin geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Wegen der körperlichen Nähe seien das die problematischsten Einrichtungen, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Aber: „Spätestens im Herbst wird es hierfür eine bundesweite Regelung geben.“

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) warb dafür, Vorsichtsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. „Wir brauchen das selbstbewusste, aber problembewusste Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger“, sagte er, dann seien weitere Lockerungen denkbar. Ende Juli will die Landesregierung erneut beraten - dann wird es bereits um die Regeln für Weihnachtsmärkte gehen. (mz)

Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD)
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD)
dpa