Beherbergungsverbot wegen Corona Beherbergungsverbot wegen Corona: Erste Gastronomen im Land erwägen Klage

Magdeburg - Nach der erfolgreichen Klage einer Privatperson gegen das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg erwägen auch Gastwirte in Sachsen-Anhalt, rechtlich gegen die Regelung vorzugehen.
„Wir haben unsere Mitglieder über die Möglichkeit informiert, gerichtlich gegen die Regelung vorzugehen“, sagte der Präsident des Branchenverbands Dehoga am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. „Einige Mitglieder denken darüber nach, diesen Schritt zu gehen.“
Corona-Beschränkungen belasten Gastronomen
Der Verband spreche jedoch keine Empfehlung für oder gegen eine solche Klage aus, betonte Schmidt. „Das Risiko einer Niederlage vor Gericht muss jeder selbst bewerten.“ Natürlich strebe der Verband ein Ende des in Sachsen-Anhalt bereits seit Mai geltenden Beherbergungsverbots für Menschen aus Corona-Hotspots an.
Die Einhaltung sei für Gäste und Wirte sehr aufwendig. Dennoch verstehe er, dass eine Lockerung der Regel bei den derzeit steigenden Zahlen politisch schwierig zu vermitteln sei. Dem Gesundheitsministerium sind nach Angaben vom Donnerstag derzeit keine Klagen gegen die Regeln bekannt.
Dehoga fordert Hilfszahlungen für geschädigte Betriebe
Sollte es beim Beherbergungsverbot bleiben, müssten betroffene Betriebe etwa durch einen Unternehmerlohn, also bedingungslose Hilfszahlungen, entschädigt werden, forderte Schmidt.
Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) hatte derartige Hilfen in Aussicht gestellt. Am Dienstag entscheidet die Landesregierung über das weitere Vorgehen in der Pandemie. (dpa)