Grundsatz Baurecht Sachsen-Anhalt: Kein Bau ohne Genehmigung
Halle (Saale) - Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wer ein Gebäude errichten, umbauen oder dessen Nutzungszweck ändern will, braucht dafür eine Baugenehmigung. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen; die Details sind in den Bauordnungen der Länder geregelt.
Die Ausnahmen betreffen zumeist Bauten bis zu einer bestimmten Wandhöhe oder Fläche; so ist etwa für Garagen oder Carports bis zu einer bestimmten Größe keine Genehmigung notwendig. Eine Rolle spielt auch, ob es für das jeweilige Gebiet einen kommunalen Bebauungsplan gibt. Ist das der Fall, können Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Gebäudegröße ebenfalls genehmigungsfrei sein; allerdings kann die Gemeinde in Einzelfällen ein vereinfachtes, in der Regel schnelleres Genehmigungsverfahren anordnen.
Keine Baugenehmigung heißt allerdings nicht: Kein Aufwand. In vielen Fällen müssen dennoch Bauunterlagen bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden. Wegen der Vielzahl von Detail- und Ausnahmeregelungen sollten sich Bauherren rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei ihrem örtlichen Bauamt beraten lassen. (mz/asc)