Trotz Kritik vom Rechnungshof Ärztekammer Sachsen-Anhalt zahlt weiter hohe Summen für Ehrenämter - trotz Kritik vom Rechnungshof

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Ärztekammer zahlt ihrem Führungspersonal trotz wiederholter massiver Kritik des Rechnungshofes weiter großzügige Aufwandsentschädigungen.
Allein die Präsidentin - derzeit Simone Heinemann-Meerz - hat Anspruch auf jährlich 113.000 Euro. Die Summe ergibt sich aus einer Aufwandspauschale und einer Entschädigung für Praxisausfall. Doch nicht nur das: Nach Ende der Amtszeit fließen noch bis zu 180.000 Euro Übergangsgeld.
Dem Landesrechnungshof ist diese Regelung schon lange ein Dorn im Auge. Er hatte die Summen in einem vertraulichen Prüfbericht bereits 2016 kritisch hinterfragt und dem Sozialministerium als zuständiger Aufsicht ein katastrophales Zeugnis ausgestellt. Die Kritik blieb aber bisher ohne spürbare Konsequenzen.
Landesrechnungshof hatte schon 2016 Kritik geübt –bisher ohne spürbare Konsequenzen
Die Ärztekammer wirtschaftet mit dem Geld der Mitglieder, also aller 12.000 Ärzte in Sachsen-Anhalt. Wichtige Beschlüsse müssen jedoch dem Ministerium vorgelegt werden. An der Aufsicht aber haperte es offenbar. So konstatierte der Rechnungshof nach der Prüfung 2016 ernüchtert: Ob die Kammeraufsicht jemals Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Honorare und Übergangsgelder beurteilt habe, „konnte der Landesrechnungshof bei der Aufsicht nicht prüfen“. Grund dafür: teils fehlende und ungenügende Dokumentation im Ministerium.
„Nicht nachvollziehbar“ sei insbesondere die Höhe des Übergangsgeldes. Ehemalige Präsidenten und Vize-Präsidenten kassieren bis zu fünf Jahre lang 75 Prozent ihrer früheren Aufwandsentschädigung. „Noch kritischer“ ist laut Rechnungshof, dass Ansprüche an Angehörige vererbbar sind. Bis 2011 konnte das Übergangsgeld sogar noch bis zu zwölf Jahre gezahlt werden.
Ärztekammer-Chefin bekommt weitere Vergütungen und Zulagen
So waren nach der Amtszeit Zahlungen bis zu 432.000 Euro möglich, rechneten die Finanzprüfer in dem vertraulichen Bericht vor, der der MZ vorliegt.
Zudem standen der Präsidentin nach MZ-Informationen bis zuletzt jährlich 18.000 Euro als Chefredakteurin des Ärzteblattes zu und sie kassiert mehr Fahrtgeld als etwa Beamte und Richter: Statt 30 bekommt sie 50 Cent pro gefahrenem Kilometer erstattet. Unterm Strich bezweifelt der Rechnungshof, dass es sich angesichts der Höhe der Zahlungen bei dem Präsidentenposten um ein Ehrenamt handeln kann.
Mittlerweile ist das Ministerium in einigen Punkten aktiv geworden: Für die Pauschalentschädigung habe es von der Kammer „eine klare und nachvollziehbare“ Grundlage gefordert und verlangt, die Regeln zu überprüfen und - wenn nötig - zu überarbeiten.
So solle die Kammerversammlung im April 2019 eine neue Entschädigungsordnung beschließen. „Diese ist dann rechtsaufsichtlich zu bewerten“, so das Ministerium. Eine pauschale Entschädigung sei grundsätzlich aber rechtens. Anders als der Rechnungshof hält es das Ministerium auch für unproblematisch, am Ehrenamt festzuhalten.
Ärztekammer will Übergangsgeld künftig beschränken
Es zeichnet sich ab, dass das Übergangsgeld ab 2019 nur noch zwei Jahre gezahlt wird. Das teilt die Kammer auf MZ-Anfrage mit. Der Vorstand stimme dem zu. „Wir dürfen daher davon ausgehen, dass die Kammerversammlung in ihrer Frühjahressitzung über die Änderungen der Regelungen entscheiden wird“, heißt es.
Präsidentin Heinemann-Meerz verweist aber auf die Aufsicht. Alle Regelungen würden regelmäßig auf Änderungsbedarf geprüft. „Dies erfolgt wie vorliegend in enger Absprache mit dem zuständigen Ministerium als unserer Aufsichtsbehörde.“ (mz)