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Vermögensfeststellung AfD nimmt Ukrainer in den Fokus: Sozialministerin bestreitet lasche Kontrollen bei Bürgergeld

Wer Bürgergeld beantragt, muss sein Vermögen offenlegen. Sachsen-Anhalts AfD vermutet aber zu lasche Kontrollen bei ukrainischen Kriegsflüchtlingen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne tritt den Behauptungen entgegen - es gebe keine Bevorzugung.

Von Jan Schumann 22.08.2024, 16:29
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Magdeburg/MZ - Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) ist Kritik der AfD entgegengetreten, laut der Ukrainer bei Bürgergeld-Anträgen in Deutschland nicht ausreichend auf vorhandenes Vermögen geprüft würden. Grimm-Benne betonte am Donnerstag im Landtag, dass für deutsche und ausländische Bürgergeldempfänger dieselben Regeln gelten würden. „Eine Bevorzugung ausländischer Leistungsberechtigter durch eine geringere Prüfdichte ist nicht festzustellen“, so die Ministerin.

AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund hatte zuvor behauptet, ukrainische Bürgergeld-Empfänger würden nicht ausreichend auf vorhandenes Vermögen überprüft. Er machte dies in der Landtagsdebatte im Donnerstag auch an eigenen Beobachtungen in der Bundeshauptstadt Berlin fest. „Ich habe selten so viele dicke Autos mit ukrainischem Kennzeichen gesehen.“ Der deutsche Staat habe kaum Möglichkeit, das vorhandene Vermögen von Ukrainern lückenlos zu überprüfen. Abgeordnete anderer Fraktionen warfen Siegmund indes Populismus und Hetze vor.

Klare Regeln für Autos bestehen bereits

Sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Bürgergeld-Empfängern müssen Behörden prüfen, ob Betroffene genug Vermögen besitzen, um sich selbst zu versorgen. Antragsteller werden dazu befragt, sie müssen sämtliches Vermögen angeben. Auch nach erfolgreichen Bürgergeld-Anträgen gebe es noch regelmäßige Prüfungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, erklärte Grimm-Benne. Sie betonte: „Bei Zweifeln ist es übrigens schon jetzt Praxis, Amtshilfeersuchen bei anderen deutschen oder europäischen Behörden zu stellen.“ Wie häufig dies im Fall von Ukrainern bisher geschah, ließ die Ministerin aber offen.

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Feste Regeln gibt es für Autos im Besitz von Bürgergeld-Empfängern: Laut einschlägigen Gerichtsurteilen gelten Fahrzeuge im Wert von 7.500 Euro als angemessen. Siegmund forderte am Donnerstag im Landtag: Ausländer, denen Sozialleistungen in Deutschland zuerkannt wurden, sollten regelmäßig „auch im privaten Lebensumfeld“ von Behörden kontrolliert werden. Sollte dort nicht-dokumentiertes Vermögen auffallen, solle im Extremfall das Aufenthaltsrecht entzogen werden.

Rund 33.000 Ukrainer leben in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt leben aktuell rund 33.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge, darunter 9.000 Kinder im Kita- und Schulalter. Knapp 20.000 Ukrainer erhalten Bürgergeld, ungefähr 5.000 sind berufstätig.