Abgas-Skandal Abgas-Skandal: Frau aus der Altmark gewinnt gegen VW und soll 17.000 Euro erhalten

Stendal - Volkswagen soll einer Autobesitzerin aus der Altmark Schadenersatz in Höhe von 17.000 Euro zahlen. Dazu verurteilte das Landgericht Stendal den Konzern am Dienstag. Die Klägerin hatte im Jahr 2015 einen neuen Skoda gekauft, in den eine manipulierte Abgas-Software eingebaut war.
Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass VW vorsätzlich sittenwidrig gehandelt habe, sagte Gerichtssprecherin Stefanie Hüttermann der MZ. Dass der VW-Vorstand behauptet, von den Manipulationen nichts gewusst zu haben, sei nicht entscheidend, ebenso wenig wie das vorgenommene Software-Update.
Klage gegen VW: Frau hat Anspruch auf die Rückzahlung des Kaufpreises
„Die Kammer hat die Auffassung vertreten, dass die Klägerin unter Kenntnis der Umstände den Kaufvertrag nicht geschlossen hätte“, erklärte Hüttermann. Sie habe daher Anspruch auf die Rückzahlung des Kaufpreises, wenn sie den Wagen zurückgibt. Weil die Klägerin seit 2015 rund 60.000 Kilometer gefahren ist, werden von der ursprünglichen Klageforderung in Höhe von 22.000 Euro aber 5.000 Euro abgezogen, so Hüttermann.
Inzwischen entscheiden immer mehr Landgerichte zugunsten der Kläger, sagte Rechtsanwalt Ralph Sauer. Seine Kanzlei hat sich auf Großschadensfälle mit Massenklagen - wie im Abgas-Skandal - spezialisiert. Im vergangenen Jahr habe sie rund 6.000 Klagen gegen VW eingereicht.
Die Erfolgsaussichten seien stark gestiegen. „Gerichte, die Klagen vor zwei Jahren noch abgewiesen haben, geben den Klägern heute Recht“, sagte Sauer. Gründe dafür sieht er im Verhalten von VW, auch nachdem der Skandal bekannt wurde.
Aufschwung hat die Klägerwelle durch das kürzliche Urteil zu Diesel-Fahrverboten am Leipziger Bundesverwaltungsgericht erhalten. Diesel-Fahrzeuge haben seither an Wert verloren. Das Interesse an einem Schadenersatz für manipulierte Autos steigt daher. „Vor dem Urteil hatten wir 20 bis 30 Anfragen am Tag. Seitdem sind es 150 bis 200“, sagte Sauer.
Das Urteil aus Stendal ist noch nicht rechtskräftig. VW wie auch die Klägerin können noch in Berufung gehen. (mz)