Einkaufen ohne Maske Ab Sonntag: Zahlreiche Corona-Regeln laufen in Sachsen-Anhalt aus
Dieser weitreichende Schritt war angekündigt: In Sachsen-Anhalt laufen in der Nacht zu Sonntag zahlreiche Corona-Regeln aus. Nur noch in ausgewählten Bereichen gelten Masken- und Testpflichten. Beim Einkaufen gilt dann lediglich eine Maskenempfehlung.

Magdeburg/MZ - Zahlreiche Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt laufen in der Nacht zu Sonntag aus. Mit der neuen Eindämmungsverordnung, die die Landesregierung am Donnerstag beschlossen hat, bleiben nur noch Test- und Maskenpflichten in ausgewählten Bereichen bestehen. Der Mund-Nasen-Schutz bleibt insbesondere in Arztpraxen, Kliniken, Reha-Einrichtungen und anderen Gesundheitsbereichen Pflicht.
Auch im öffentlichen Personennahverkehr muss die Maske weiter getragen werden. Das gilt auch für Obdachlosen- und Asylunterkünfte. Eine wichtige Neuerung kommt indes für das Einkaufen in Ladengeschäften: Dort gilt nur noch eine Empfehlung der Landesregierung. Die Regierung rät zum Masketragen, zum Abstandhalten und zu regelmäßigen Schnelltests.
Neue Frist für Schulen
Eine Testpflicht gilt indes weiterhin in Krankenhäusern, Pflegediensten, Behinderteneinrichtungen und verwandten Gesundheitsbereichen. Gleiches gilt für Kitas, Gefängnisse und Asylunterkünfte.
Ein Fokus liegt auf den Schulen: Dort gilt die Testpflicht für Schüler und Personal nur noch bis zum 24. April. Mindestens drei Tests pro Woche sind bis zum 10. April vorgesehen, danach wird die Zahl vorübergehend auf zwei abgesenkt.
Keine Mehrheit für Hotspot-Regelung
Die Staatskanzlei betonte am Donnerstag: Ladeninhaber und Veranstalter können weiterhin ihr Hausrecht nutzen, um erweiterte Schutzmaßnahmen wie Masken- oder Testpflichten festzulegen.
Unabhängig von diesen Landesregeln gilt: Nach Bundesinfektionsschutzgesetzes kann der Landtag in Magdeburg eine sogenannte Hotspot-Regelung erlassen. Auf diesem Wege könnten bei hohen Infektionszahlen zusätzliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden, etwa ausgeweitete Maskenpflichten, Abstandsgebote und Zugangsregelungen. Eine Mehrheit gibt es in Sachsen-Anhalt dafür aber aktuell nicht.