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550 Kontrollen, fast 300 Verstöße 550 Kontrollen, fast 300 Verstöße: Einhaltung von Corona-Regeln am Arbeitsplatz geprüft

08.03.2021, 06:34
Eine Frau desinfiziert ihre Hände  neben einem Schild "Bitte Hände desinfizieren".
Eine Frau desinfiziert ihre Hände  neben einem Schild "Bitte Hände desinfizieren". dpa-Zentralbild

Halle (Saale) - Sachsen-Anhalts Landesamt für Verbraucherschutz hat seit Jahresanfang in mehr als 550 Fällen die Einhaltung der Corona-Regeln an Arbeitsplätzen kontrolliert, dabei auch die Homeoffice-Pflicht. Bei insgesamt 558 Kontrollen seien in diesem Jahr bis zum 3. März insgesamt 297 Verstöße festgestellt worden, teilte das Landesamt in Halle auf Nachfrage mit.

Bußgelder seien im Zusammenhang mit den Kontrollen nicht verhängt worden. Während Abstandhalten, Maskentragen und Desinfektionsspender bis auf Einzelfälle kein Problem gewesen seien, habe es viele Mängel bei der Dokumentation gegeben. Die Mängel seien bei Nachkontrollen behoben gewesen.

Alle Kontrollen seien tatsächlich in den Unternehmen durchgeführt worden, hieß es weiter. Ausgewählt wurde unter anderem nach dem Risiko. Wenn in einem Unternehmen etwa mehrere positive Corona-Fälle gemeldet worden seien, hätten die Kontrolleure auf die Arbeitsumstände geschaut. Das sei von der Fleisch- und Logistikbranche bis zum kleinen Metallbaubetrieb oder Einzelhandelsgeschäft geschehen.

Einhaltung von Corona-Regeln: Kontrolleure schauten auf Arbeitsumstände

Bei der Überprüfung etwa in einem Betrieb seien sowohl die Fertigung auf die Corona-Regeln kontrolliert worden wie auch das Büro auch auf die Homeoffice-Pflicht. Wie viele Verstöße es gegen die Homeoffice-Pflicht gegeben habe, zeige die Statistik nicht, hieß es.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten bei ihrer jüngsten Verhandlungsrunde am vergangenen Mittwoch vereinbart, dass die Regelungen zum Homeoffice bis zum 30. April verlängert werden sollen. Danach muss jedes Unternehmen ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten, wenn sich die Tätigkeiten dazu eignen. Dadurch soll die Gefahr reduziert werden, dass sich Beschäftigte am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin anstecken. (dpa)