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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Vorsorgeuntersuchungen werden zur Pflicht

29.04.2008, 14:20

Magdeburg/dpa. - Kern des Vorhabens sind verbindliche Vorsorgeuntersuchungen.Eltern, die mit ihren Kindern nicht zu diesen kostenlosenUntersuchungen im Vorschulalter erscheinen, sollen gezielt dazuaufgefordert werden. Nehmen sie die Angebote weiterhin nicht war,sollen die Jugendämter informiert werden, die dann die betreffendenFamilien zum Beispiel unangemeldet aufsuchen können.

«Wir wollen mit diesem System nicht alle Eltern unterGeneralverdacht stellen», versicherte Kuppe. Im Sinne des Kindeswohlssolle aber genauer hingeschaut und nachgefragt werden: «Steckt hintereinem versäumten Untersuchungstermin allein eine Nachlässigkeit, odergibt es Anzeichen für Vernachlässigung?» Um an die nötigenInformationen zu kommen, soll eine sogenannte Früherkennungsstellebeim Landesamt für Verbraucherschutz eingerichtet werden. Diesegleicht Meldungen von Ärzten über die Teilnahme an den Untersuchungenmit Daten der Meldebehörden ab, verschickt die Einladungen undinformiert gegebenenfalls die Jugendämter.

Geplant ist Kuppe zufolge auch, dass Eltern bei der Anmeldungihres Nachwuchses in Kindertagesstätten Nachweise über dieFrüherkennungsuntersuchungen vorlegen müssen. Das bedeute aber nichtzwingend, dass Eltern, die dies nicht könnten, ihre Kinder nicht inder Kita anmelden dürften. In diesen Fällen seien aber die Erzieherzumindest sensibilisiert. Vorgesehen sind laut dem neuen Gesetz zudemSprachtests für Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung, umsprachliche Defizite zu erkennen und den Kleinen dann Hilfestellungzu geben. Auch sollen Ärzte, Ämter, Kita-Träger, Schulen, Polizei undJustiz besser verzahnt werden, um Fälle von Kindesmissbrauch oder -vernachlässigung frühzeitig aufzudecken.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose hatte die Plänekürzlich als überzogen kritisiert. Die angestrebte Erfassung allerDaten von Kindern und Eltern bei einer zentralen Stelle seiverfassungsrechtlich bedenklich. Es sei auch problematisch, alleEltern unter Generalverdacht zu stellen, um einige wenige Fälle vonGefährdung des Kindeswohls zu entdecken. Kuppe sagte dazu, zwischenden Belangen des Kindeswohls und des Datenschutzes müsse abgewogenwerden, was die Landesregierung verantwortungsvoll getan habe.

Ehe das Kabinett den Gesetzentwurf beschließt, können sich in denkommenden Wochen betroffene Verbände und Organisationen äußern. ImJuni will das Kabinett den Entwurf absegnen und dem Landtagweiterleiten.