Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Sportstätten können bislang oft kostenlos genutzt werden
Halle/MZ. - Die Nutzung vonSportstätten durch die Vereine ist in derso genannten Sportstättenverordnung geregelt.Demnach können alle gemeinnützigen VereineHallen und Plätze "grundsätzlich unentgeltlich"nutzen. Es dürfen allerdings Entgelte erhobenwerden, um die Betriebskosten zu decken. DiesesModell hat sich nach Auskunft des Landessportbundesbewährt. Meist würden Verträge zwischen Vereinenund den Kommunen geschlossen. Die Regeln vorOrt sind aber oft unterschiedlich.
Kostenlose Nutzung: Viele Kommunenstellen Vereinen ihre Sportstätten komplettkostenlos zur Verfügung. Dies gilt beispielsweisein Wittenberg, Naumburg, Gräfenhainichen sowieim Burgenlandkreis und im Mansfelder Land.In Weißenfels ist zwar bislang die Nutzungkostenfrei, die Vereine sollen bald jedochmehr in die Pflicht genommen werden.
Nebenkosten: In Zeitz müssen die Vereinedie Nebenkosten tragen, können dafür aberFördermittel beantragen. Auch in Elsteraue(Burgenlandkreis) werden die Vereine beteiligtund müssen 33 Prozent der Betriebskosten bezahlen.In Aschersleben müssen zehn Prozent der Betriebskostenvon den Nutzern getragen werden.
Pauschalbetrag: Der Kreis Sangerhausenhat 2003 die Sportstätten an den Kreissportbundübergeben. Dieser muss dafür eine jährlichePauschale von 10000 Euro zahlen, erhält fürseine Arbeit vom Kreis aber 5000 Euro Fördermittel.Die Vereine werden im Höchstfall mit 600 Eurozur Kasse gebeten.
Einzelnutzung: In Merseburg ist dieNutzung grundsätzlich kostenfrei. Ausnahmenbilden die Kegel- und Schwimmhalle, für derenNutzung abhängig von der Dauer gezahlt werdenmuss. In Bad Kösen muss der Sportverein "BlauWeiß" für die Nutzung des Sportplatzes zahlen,alle anderen Anlagen wie die Turnhalle könnenaber kostenfrei benutzt werden. Der Saalkreiserhebt Gebühren für die Nutzung der Sporthallein Wettin und des Sportkomplexes am GymnasiumLandsberg. Im Kreis Quedlinburg zahlen gemeinnützigeVereine für die Sportstätten 1,50 Euro inder Stunde. Andere Gruppen müssen drei Eurozahlen und auswärtige Vereinigungen sogarzehn Euro.