Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Richter heben Kampfhunde-Verordnung im Land auf
Magdeburg/MZ. - "Aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse alleinlässt sich nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaftnicht ableiten, dass von bestimmten HundenGefahren ausgehen", heißt es in der Urteilsbegründung,die sich auf einen gleichlautenden Beschlussdes Bundesverwaltungsgerichtes bezieht. Betontwerden dagegen der Stellenwert der Erziehungund Ausbildung eines Hundes sowie die Sachkundeund Eignung des Halters. Deshalb bleibt dieRegelung unangetastet, die die Zuverlässigkeiteines Hundehalters fordert.
Alle anderen Vorschriften, die das Handelnmit den als gefährlich eingestuften Hundensowie deren Zucht und Haltung verbieten, sinddagegen aufgehoben. So gilt auch der generelleLeinen- und Maulkorbzwang nicht mehr sowiedas Verbot des Besuchs öffentlicher Veranstaltungenund Einrichtungen mit diesen Tieren. Die vonden Kommunen erhobenen höheren Steuern aufdiese Hunderassen sind von dem neuen Gerichtsurteilallerdings nicht betroffen und können weiterverlangt werden.
Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) reagierteam Dienstag mit einem sofortigen Erlass, der dieOrdnungsbehörden auf ihre weiter bestehendenHandlungsmöglichkeiten hinweist. "Natürlichkann und muss weiterhin bei jeder konkretenGefahr durch Hunde eingegriffen werden", betonteder Minister. "Wir prüfen jetzt, ob wir dieHunderassen-Regelung der Vorgängerregierungbrauchen und wenn ja, wie sie auf eine klaregesetzliche Grundlage gestellt werden kann."
Ex-Innenminister Manfred Püchel (SPD) verteidigtedie Verordnung als "tragbare Lösung,die moderater war als in anderen Ländern".Leider habe er vergebens für eine bundeseinheitlicheRegelung gekämpft.
