Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Rasche Entscheidung zum Rauchverbot
Halle/MZ. - Viel schneller als erwartet wird sich das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau zum Rauchverbot in Sachsen-Anhalt äußern. "Zeitnah zum 1. Juli" soll laut Gerichtssprecher Frank Straube eine vorläufige Entscheidung getroffen werden: "Das könnte schon nächste Woche sein." Anlass seien zwei Anträge auf Erlass Einstweiliger Anordnungen, die drei Diskothekenbetreiber und eine Gastwirtin Anfang der Woche gestellt haben. Hintergrund ist, dass ab 1. Juli die zweite Stufe des Nichtraucherschutzgesetzes greift: Dann können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. Seit Januar ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Diskotheken und Gaststätten untersagt. Ausgenommen sind Lokale, die einen abgetrennten Raucherraum einrichten können.
Sollte den Eilanträgen stattgegeben werden, dürfte in Einraumkneipen und Diskotheken vorläufig geraucht werden - bis es ein Urteil im Hauptsacheverfahren gibt. Dem Gericht liegen vier Verfassungsbeschwerden vor. Ein Verhandlungstermin soll laut Straube in Kürze bekannt gegeben werden. Es wird damit gerechnet, das ein im Juli erwartetes Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts richtungsweisend für die Entscheidung in Dessau-Roßlau sein wird.
Im Magdeburger Sozialministerium will man über eine Entscheidung zu den jüngsten Anträgen nicht spekulieren. "Das Gesetz ist in Kraft und ab 1. Juli ist es möglich, dass Verstöße mit Ordnungsgeldern geahndet werden", so Sprecher Holger Paech. Er betont: "Das ist ein im Interesse der Gesundheit der Menschen wichtiges Gesetz." Erfreut zeigte sich indes der Landes-Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, Wolfgang Schildhauer: "Ich finde toll, dass es die Anträge gibt." Das Gesetz in seiner jetzigen Auslegung greife in die Berufsausübungsfreiheit ein. 70 Prozent der Betriebe hätten mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. "Wirte von Einraumkneipen sollten selbst entscheiden dürfen, und es müsste Unterstützungen für Investitionen in den Nichtraucherschutz geben."