Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Gericht stoppt Beförderungen
MAGDEBURG/MZ. - Mit dieser Begründung hat die Behörde den Plan von Sachsen-Anhalts Landesregierung gestoppt, zum Jahresende 100 ältere Polizeibeamte vor ihrem Ruhestand zu befördern, die bislang bei den Beförderungen leer ausgegangen waren. In einer Eilentscheidung erklärte das Gericht dies für rechtswidrig. Beförderungen dürften ausschließlich nach "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen". Gegen den Plan der Regierung hatten nach Haacks Angaben rund 40 jüngere Beamte geklagt, die sich benachteiligt fühlten.
Im Süden keine Auswirkung
Praktisch betrifft der Stopp nur 49 Beamte der Polizeidirektion Nord. In anderen Bereichen waren die Beförderungen bereits vollzogen worden - 32 in der Direktion Süd (Halle), 15 in Ost (Dessau-Roßlau) sowie vier bei Landeskriminalamt und Bereitschaftspolizei. Auch wenn sie rechtswidrig ergangen seien, könne dagegen nicht vorgegangen werden, so Haack. Einmal vorgenommene Beförderungen sind nach dem Grundsatz der "Ämterstabilität" nicht korrigierbar. Eine Beschwerde des Innenministeriums gegen die Gerichtsentscheidung sei zwar grundsätzlich möglich, aber nicht zu erwarten.
Auch im Innenministerium hält man sie angesichts der klaren Vorgaben des Gerichts für unwahrscheinlich. "Wir verfolgen aber weiter das Ziel, dass Beamte vor ihrem Ruhestand möglichst einmal befördert werden", sagte Sprecher Klaus-Peter Knobloch am Mittwoch. Nun müssen man sehen, dass die Mittel nicht verfallen. Rund 67 000 Euro pro Jahr sind durch die gestoppte Beförderung frei geworden. Möglicherweise könne es nun 2010 statt einer regulären zwei Beförderungsrunden geben, so Knobloch.
Kritik kam unterdessen von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). "20 Jahre lang hat es in Sachsen-Anhalt eine falsche Beförderungspolitik gegeben", so Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck. Nötig sei ein nachvollziehbarer Laufbahn-Verlauf für die Polizisten, "keine Beförderung nach Gießkannenprinzip und Kassenlage". Dass Beamte nach 30 Jahren Dienst im Einstellungsgrad des Polizeimeisters in den Ruhestand gehen, sei unerträglich, betonte Ladebeck. Doch so notwendig die Beförderung der älteren Beamten gewesen wäre und so Leid es ihm nun für die Betroffenen tue: "Mich kann keiner überzeugen, rechtswidrige Dinge zu tun, nur weil die Politik mal was Gutes will."
Aus Solidarität verzichtet
Als "bedauerlich" bezeichnete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Beförderungsstopp. Aus Solidaritätsgedanken habe man mit den Beamten Gespräche geführt, die durch die Beförderung der Älteren diesmal hätten zurückstehen müssen. Man habe sie überzeugt, auf Klagen zu verzichten. "Unser Ziel war, dass sie in der nächsten Beförderungsrunde bedacht werden", so Landeschef Uwe Petermann. Im Süden sei das gelungen.